Grundsteuer Ferienhaus

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  • Pica0815
    Neuer Benutzer
    • 30.07.2014
    • 9

    #1

    Grundsteuer Ferienhaus

    Ist ein Ferienhaus dem Einfamilienhaus gleich gestellt? ( Haus auf Grundstück) Ich suche die Grundstücksart vom Ferienhaus. Es ist nicht ständig bewohnt. Mecklenburg.Dann müßte es zum Ertragswert bewertet werden? Oder ist die Grundstücksart sonstiges bebautes Grundstück? Dann würde es zum Sachwert bewertet werden. Wäre das so, welche Gebäudeart soll ich angeben? Vielen Dank.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45928

    #2
    In der Hilfe findet man zu Wochenendhäusern folgende Passage:

    Gebäudeart.JPG
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Pica0815
      Neuer Benutzer
      • 30.07.2014
      • 9

      #3
      Tausend Dank, dein Tipp war die Rettung. Habe alles gefunden und konnte absenden. Ich war auf dem falschen Pfad unterwegs. Hatte schon im Juli, als man noch durch kam, mit dem Finanzamt telefoniert. Und wir einigten uns auf Grundstücksart sonstiges bebautes Grundstück. Was falsch war. Richtig ist gemischt genutztes Grundstück. Und ganz unten, am Ende der Hilfe, dann dein Hinweis. Das hat mir sehr geholfen. Danke.

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      • mirtelo
        Neuer Benutzer
        • 28.09.2022
        • 1

        #4
        Hallo Zusammen, habe ein Haus in Bayern mit 2 Wohnungen. Eine davon ist fest vermietet. Die andere wird als Ferienwohnung vermietet. Ist das dann auch ein "Gemischt genutztes Grundstück" ?

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        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45928

          #5
          Hallo Zusammen, habe ein Haus in Bayern mit 2 Wohnungen. Eine davon ist fest vermietet. Die andere wird als Ferienwohnung vermietet. Ist das dann auch ein "Gemischt genutztes Grundstück" ?
          Danach wird in Bayern doch überhaupt nicht gefragt. Du gibst die Wohnfläche an.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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