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Grundsteuererklärung RLP mit 4 Flurstücken

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    Grundsteuererklärung RLP mit 4 Flurstücken

    Hallo zusammen !
    Seit ein paar Stunden versuche ich die Grundsteuererklärung RLP mit Elster zu machen und komme nicht weiter

    Situation :
    Ich habe im schönen Hunsrück / Rheinland-Pfalz eine altes Häuschen, das steht auf Flurstück Nr. 1 (Dorfgebiet) ,
    dann gehört noch eine Wiese dazu = Flurstück Nr. 2 (Grünland),
    sowie ein paar qm Wald = Flurstück Nr. 3 (Holzung),
    und ein Abstellplatz = Flurstück Nr. 4 (Dorfgebiet).
    Das ist historisch so über viele Jahre gewachsen.
    Alle Flurstücke liegen zusammen und bilden sozusagen eine wirtschaftliche Einheit, haben aber unterschiedliche Grundwerte und Nutzungsarten.

    Bei der Erfassung in GW1 gebe ich alle Flurstücke mit allen Daten aus dem Grundbuch ein - alles OK.
    Dann versuche im GW2 die Angaben zu Grund und Boden zu machen - also die Flächen mit entsprechenden Grundwerten zu erfassen.
    Zwei Flächen kann ich eingeben - dann ist Schluss !!!
    Leider verweigert sich das Programm einen dritten oder vierten Eintrag zuzulassen.
    Und jetzt ...was mache ich falsch ?
    Das zuständige Finanzamt konnte mir auch nicht weiterhelfen - der wirklich freundliche Finanzbeamte wusste es auch nicht.

    Es haben aber bestimmt noch andere dasselbe Problem

    Hat jemand eine Idee oder die Nuss schon geknackt ?

    #2
    Das zuständige Finanzamt konnte mir auch nicht weiterhelfen - der wirklich freundliche Finanzbeamte wusste es auch nicht.
    Das ist aber nicht gut ! Gehören diese Flurstücke wirklich alle zur gleichen wirtschaftlichen Einheit bebautes Grundstück ?

    Keine Land- und Forstwirtschaft dabei, kein 2. Aktenzeichen ? Bei mehr als 2 Bodenrichtwerten muss man sich über die Ergänzenden

    Angaben im Hauptvordruck behelfen. Es gibt dazu folgenden Hinweis:

    Sofern die Flächen eines oder mehrerer Flurstücke der wirtschaftlichen Einheit ausnahmsweise in mehr als zwei unterschiedlichen Bodenrichtwertzonen liegen,
    tragen Sie bitte hier bei der ersten Fläche die Summe der Teilflächen sowie einen der zutreffenden Bodenrichtwerte ein. Bitte führen Sie in diesem Fall
    zusätzlich unter Ergänzende Angaben zur Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (GW1) die anteiligen Flächen und Bodenrichtwerte auf
    (z.B. „400 m² x 400 €/m², 150 m² x 350 €/m², 50 m² x 50 €/m²“).
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24 !

      Deinen oder einen ähnlichen Hinweise habe ich an anderer Stelle im Forum schon mal gesehen - war mir aber nicht sicher, ob das wirklich die Lösung ist...
      (Freitext ist eine echt "tolle" digitale und strukturierte Möglichkeit zur Erfassung von präzisen Daten... )

      Zu Deinen Fragen:
      Ich habe keine Land- und Forstwirtschaft.
      Es gibt nur ein Aktenzeichen mit den 4 aufgelisteten Flurstücken in der Ausfüllhilfe
      Alle Flurstücke liegen aneinander - der Finanzbeamte sagte, es wäre damit eine wirtschaftliche Einheit ...

      Ich hatte auch versucht das GW3 noch anzuhängen und die Verteilung der Flurstücke (Wald und Wiese) abgeändert - was aber dann zu dem Widerspruch "Bebautes Grundstück" versus "Betrieb der Land und Forstwirtschaft" führte ... war also auch für die Katz.

      Zwei Flächen kann ich zusammenfassen (Flurstück 1 und 4) weil gleicher Grundwert und Nutzung (Dorfgebiet)
      Die zwei anderen Flächen, Wald und Wiese, haben leider zwei unterschiedliche Grundwerte und lassen sich nicht zusammenfassen.

      Ich frage mich, wer sich die Limitierung auf zwei Einträge für Grund und Boden ausgedacht hat ... meine Kunden hätten mir das laut brüllend um die Ohren gehauen...

      So wie es aussieht werde ich wohl auf Deine Lösungsbeschreibung zurückgreifen müssen.

      Übrigens: ich kommuniziere noch parallel mit dem Finanzamt.
      Die Papier-Formulare vom Finanzamt sind nicht verständlicher und in der Anlage Grundstück sind auch nur zwei Einträge vorgesehen :-))
      Sie schicken mir jetzt noch ein anderer Anlage zu, um das Problem zu lösen. Mal sehen was da kommt...

      Vielen Dank übrigens noch für die wirklich schnelle Rückmeldung.

      P.S.

      Das die Digitalisierung in Deutschland nicht funktioniert, ist kein Zufall - es ist ein Sicherheitskonzept !!
      Ein Cyberangriff auf ein Blatt Papier war noch nie erfolgreich !!

      Man muss es mit Humor tragen ...

      Kommentar


        #4
        Deinen oder einen ähnlichen Hinweise habe ich an anderer Stelle im Forum schon mal gesehen
        Den Hilfetext habe ich hier auch schon öfter veröffentlicht. Der stammt aus der Hilfe zu den Formularen für Baden-Württemberg,

        es geht aber auch bei den 11 Bundesländern, die Bundesrecht anwenden, nur so. Warum man nicht mehr als 2 Einträge zulässt,

        weiß ich zwar auch nicht, aber es ist oft so, dass den Papierformularen gefolgt wird und wenn die auch nur 2 Einträge zulassen,

        wundert mich das nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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