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    Fehler bei Grundsteuererklärung

    Hallo, mir sind diverse Fehler bei der Grundsteuererklärung unterlaufen, teilweise aus eigener Schusseligkeit, teilweise durch das Verhalten von ELSTER. Aber darum soll es nicht gehen.

    Die Fehler sind leider erst nach dem Einreichen aufgefallen.

    Ob es für diesen Fall relevant ist weiß ich nicht ich möchte trotzdem mitteilen dass ich eine Erklärung für NRW abgebe und ELSTER verwende.

    Löschen geht ja leider nicht mehr, wie korrigiere ich richtig?

    Gruß Stefan
    PS (Bearbeitung die URL lässt mich vermuten dass es sich hier um ein Forum betrieben durch das Finanzamt handelt. Ich finde es ungewöhnlich (nicht schlecht) das deutsche Behörden ein Forum betreiben und frage mich deshalb wie verbindlich die Auskünfte hier sind.

    PPS: die Hinweise in Paragraph 1 der Nutzungsbedingungen habe ich gelesen, und trotzdem oder gerade deshalb frage ich mich wie verbindlich die Auskünfte hier sind.

    Und ich frage mich wenn ein Doppelpunkt,klammerzu in einen Smiley umgewandelt wurde wie man das noch mal ändern kann.
    Zuletzt geändert von Stefanku; 16.08.2022, 17:49.

    #2
    Löschen geht ja leider nicht mehr, wie korrigiere ich richtig?
    Du startest eine neue Erklärung, übernimmst die bereits übermittelten Daten, korrigierst deine Fehler und übermittelst neu.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charly24,

      deinen Hinweis auf die Anlage Vorsorgeaufwand finde ich super da ich es als Frechheit empfinde dass sie nicht automatisch hinzugefügt wird. Bzw ich vermute dass es dem Finanzministerium ganz angenehm ist (€€) dass das genauso ist.

      Btt.: Ich lese schon längere Zeit in diesem Forum und habe mit dieser Antwort gerechnet. Wenn man ein Grundstück besitzt mit einem Wohnhaus und Land- und forstwirtschaftsbetrieb: ich vermute dass man dann zwei gleichartige Steuererklärungen abgeben muss (einmal mit der Anlage 2 einmal mit der Anlage 3) die zweite abgegebene Erklärung sieht doch dann auch aus wie eine Korrektur, oder nicht? Ich frage mich wodurch der Finanzbeamte unterscheiden kann dass es eine Korrektur ist gegenüber dem Fall dass man zwei Erklärungen abgeben muss?!

      Gruß Stefan
      (Bearbeitung: ) Rechtschreibkorrektur
      Zuletzt geändert von Stefanku; 16.08.2022, 18:09.

      Kommentar


        #4
        Wenn man jetzt den Wohnteil getrennt erklären will, so wie es die neue Rechtslage erfordert, braucht man eigentlich 2 Aktenzeichen,

        sonst muss man in beiden Erklärungen Ergänzende Angaben machen, damit da nicht eine als Dublette aussortiert und nicht bearbeitet wird.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Ich bin sehr dankbar für diese Antwort. Ich habe nur eine letzte Frage: Zitat: "wenn man den Wohnteil getrennt erklären will" man muss das doch tun oder nicht? Soweit ich es verstehe geht es gar nicht anders?!

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            #6
            man muss das doch tun oder nicht?
            Richtig, ich habe doch auch geschrieben: so wie es die neue Rechtslage erfordert. Eigentlich müssten die Finanzämter dafür automatisch

            zusätzliche Aktenzeichen bereitstellen, das scheint aber nicht der Fall zu sein.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Ja, das habe ich wohl überlesen bzw obwohl ich es gelesen habe wollte ich es noch mal ganz deutlich haben.

              Danke für alles

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                #8
                Mein Gott sieht dieser Smiley unfreundlich aus, gewünscht und gemeint war ein breites Grinsen.

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                  #9
                  Ja, das gehört zu den kleinen Eigentümlichkeiten der Forensoftware

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Du startest eine neue Erklärung, übernimmst die bereits übermittelten Daten, korrigierst deine Fehler und übermittelst neu.
                    Vielen Dank. Das hat auch mir sehr geholfen Ich hänge mich hier mal an.

                    Auch mir ist ein Fehler unterlaufen.
                    Sollte man die korrigierte Grundsteuer Erklärung ohne weitere Erklärungen einreichen oder sollte man einen Vermerk bei " Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung" machen ?
                    Im Hinweise steht, dass man diese ergänzenden Angaben nur in Ausnahmefällen machen sollte.

                    Eine weitere Frage: Was ist, wenn ich eine korrigierte Fassung einreiche und der Grundsteuer Bescheid (Grundsteuerwert) schon auf dem Weg zu mir ist ?
                    Wie erkenne ich, ob meine Korrekturen berücksichtigt wurden oder bekomme ich automatische einen korrigierten Bescheid ?

                    Sollte ich vielleicht warten, bis der 1. Bescheid bei mir eingetroffen ist ?

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                      #11
                      Eine weitere Frage: Was ist, wenn ich eine korrigierte Fassung einreiche und der Grundsteuer Bescheid (Grundsteuerwert) schon auf dem Weg zu mir ist ?
                      Dann warst du zu spät dran, das kommt vor. Dann musst du Einspruch einlegen und auf die korrigierte Datenübermittlung Bezug nehmen.

                      Wie erkenne ich, ob meine Korrekturen berücksichtigt wurden oder bekomme ich automatische einen korrigierten Bescheid ?
                      In dem Bescheid steht das Datum der Datenübermittlung, die dem Bescheid zugrundegelegt wurde.

                      Sollte ich vielleicht warten, bis der 1. Bescheid bei mir eingetroffen ist ?
                      Das bringt nichts, denn dann musst du in jedem Fall Einspruch einlegen.

                      Ergänzende Angaben sollte man nur machen, wenn die Erklärung sonst nicht verständlich ist. Nur anzugeben, dass man eine Korrektur übermittelt,

                      bringt nichts.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Super. Vielen Dank. Das war wirklich klar und ausführlich.

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