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Grundsteuer - unterschiedliche Bodenrichtwerte

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    Grundsteuer - unterschiedliche Bodenrichtwerte

    Hallo zusammen,
    darf ich hier vielleicht auch eine Frage stellen, ich kann leider kein neues Thema erstellen.

    Es geht um die Bodenrichtwerte NRW!

    Wir haben ein Grundstück von 1251 qm. Dieses ist laut GEO in 5 Flurstücke aufgeführt.

    Auf dem Auszug vom Grundbuch stehen 2 Einträge. Einmal 50 € (Außenbereich) und 75 € (Ein-Zweifamilienhaus).
    OK die 75 € sind klar, doch der Außenbereich ist uns leider nicht so klar. Außenbereich ist angegeben mit (Baureifes Land) Der Außenbereich ist leider nicht zu bebauen, da hier keine Hinterhaus Bebauung erlaubt ist. Die Zufahrt ist zu eng für Rettung etc.
    Der Bereich hat 2 PKW Stellplätze und der Rest ist Wiese mit einem kleinen Blumenbeet. Was müssen wir nun eintragen, das was im Grundbuch Auszug angegeben ist, oder Grünland? Dort steht (Entwicklungsstand) Land und Forstwirtschaft, war ja auch nicht korrekt ist? Wir sind völlig überfragt.

    Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

    #2
    Natürlich kannst du ein neues Thema erstellen, wieso nicht ? Du darfst nur nicht versuchen aus einem Thema heraus ein neues Thema erstellen zu wollen. Ich habe das für Dich mal extrahiert.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Die Angaben sind zu unpräzise. Wie sind den die Bodenrichtwerte aufgeteilt ? Auf die einzelnen Flurstücke oder auf Teilflächen ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
        Natürlich kannst du ein neues Thema erstellen, wieso nicht ? Du darfst nur nicht versuchen aus einem Thema heraus ein neues Thema erstellen zu wollen. Ich habe das für Dich mal extrahiert.
        Herzlichen Dank. Ich denke ich habe das noch nicht so richtig gecheckt.

        Schöne Grüße und einen schönen Abend.

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Die Angaben sind zu unpräzise. Wie sind den die Bodenrichtwerte aufgeteilt ? Auf die einzelnen Flurstücke oder auf Teilflächen ?
          Vielen Dank, leider habe ich es irgendwie nicht geschafft einen Beitrag zu erstellen.

          Der Bodenrichtwert ist aufgeteilt in "446 qm Ein-Zweifamilienhaus" das wäre auch korrekt. Dann jeweils 805 qm in "Landwirtschaft, Außenbereich, Landwirtschaft und Forstwirtschaft"
          Im Grundbucheintrag ist Außenbereich eingetragen, es ist halt als "Entwicklungszustand" Baureifes Land angegeben und das wäre es ja nicht. Vielleicht deuten wir das auch nicht richtig.

          Kommentar


            #6
            Dann jeweils 805 qm in "Landwirtschaft, Außenbereich, Landwirtschaft und Forstwirtschaft"
            Wie soll ich das verstehen ? Werden für die 805 m² unterschiedliche Bodenrichtwerte zur Auswahl angeboten ?

            Über solche Tabellen, die auf Anhieb niemand wirklich versteht, ist hier schon öfter berichtet worden. Ob man sich

            wirklich einen Wert aussuchen kann, da habe ich meine Zweifel. Wahrscheinlich zutreffen dürften die 75,00 € für

            446 m² und 50,00 € für die restlichen 805 m². Dass man kein Hinterhaus bauen kann, macht die Flächen ja nicht

            wertlos. Grundstücksgrößen von 1.250 m² sind für ein Einfamilienhaus im ländlichen Raum ja nicht ungewöhnlich,

            unser Hausgrundstück hat sogar über 1.400 m².
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Wie soll ich das verstehen ? Werden für die 805 m² unterschiedliche Bodenrichtwerte zur Auswahl angeboten ?

              Über solche Tabellen, die auf Anhieb niemand wirklich versteht, ist hier schon öfter berichtet worden. Ob man sich

              wirklich einen Wert aussuchen kann, da habe ich meine Zweifel. Wahrscheinlich zutreffen dürften die 75,00 € für

              446 m² und 50,00 € für die restlichen 805 m². Dass man kein Hinterhaus bauen kann, macht die Flächen ja nicht

              wertlos. Grundstücksgrößen von 1.250 m² sind für ein Einfamilienhaus im ländlichen Raum ja nicht ungewöhnlich,

              unser Hausgrundstück hat sogar über 1.400 m².
              Ja es werden 5 unterschiedliche Bodenrichtwerte angegeben, echt krass. Das hat uns ganz schön durcheinander gebracht.
              Habe mir schon die Finger wund gesucht nach Antworten.
              ihr ward meine letzte Hoffnung.

              Dankeschön!

              Ok, das leuchtet ein, dass die Fläche ohne Hinterhaus nicht weniger wert ist.
              Ja wir sind hier sehr ländlich.

              Dann wird es korrekt sein und ich werde dann die 50 einzutragen.

              Herzlichen Dank für deine Antwort und Bemühungen.

              Einen schönen Abend und viele Grüße!

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