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Flurstück unter L+F und Grundsteuer B NRW

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    Flurstück unter L+F und Grundsteuer B NRW

    Ich habe ein Flurstück, welches einmal unter L+F und dann unter Grundsteuer B eingegeben muss. Bei L + F habe ich dann einmal die Gesamtfläche und die Landwirtschaftliche Nutzungsfläche eingetragen. Bei Grundsteuer B müsste ich dann die Gesamtfläche nochmals eintragen, oder? Zur Info es geht um insgesamt 136 m² also kein großer Wert..

    Gruß
    Fred5

    #2
    Bei Grundsteuer B müsste ich dann die Gesamtfläche nochmals eintragen, oder? Zur Info es geht um insgesamt 136 m² also kein großer Wert..
    Richtig ! Den Anteil an der wirtschaftlichen Einheit kannst du doch angeben. Da nimmst du als Nenner in Zeile 11 von GW1

    die Gesamtfläche und als Zähler den m²-Anteil, der zum Grundvermögen gehört.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Irgendwie komme ich nicht auf die Werte. Also die Gesamtfläche ist 136m², L+F ist 63m², Grundsteuer B ist 73m². Müsste ich dann eingeben Gesamtfläche 136m². Nenner 136, Zähler 53?

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        #4
        Wenn der zum Grundvermögen rechnende Anteil 73 m² beträgt und die Gesamtfläche 136 m² hat, sind in Zeile 11 als Zähler 73 und

        als Nenner 136 einzutragen. Das Ergebnis für die Zeile 4 der Anlage Grundstück sind dann genau die 73 m², die es sein müssen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ah, OK das habe ich so eingegeben. Nun kommt folgende Elster Fehlermeldung. Muss ich die 63m² vielleicht noch irgendwo abziehen?
          Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens.

          Gruß
          Fred5

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            #6
            Muss ich die 63m² vielleicht noch irgendwo abziehen?
            Die musst du bei dem m²-Wert in Zeile 4 der Anlage Grundstück hinzurechnen, falls für alle Teilflächen der gleiche Bodenrichtwert gilt.

            Falsch: Von mir gemeint waren die 73 m², die zum Grundvermögen gehören, die 63 dürfen nicht in die Zeile 4 von GW2
            Zuletzt geändert von Charlie24; 17.08.2022, 20:14.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Habe ich probiert, allerdings musste die 63m² bei der Bodenrichtwert Berechnung abziehen, nun akzeptiert er die Angaben. Jetzt kommt keine Fehlermeldung mehr. Hoffe das passt dann auch so..

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                #8
                Danke für die Hilfe.

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                  #9
                  allerdings musste die 63m² bei der Bodenrichtwert Berechnung abziehen,
                  Richtig, die gehören da auch nicht rein ! Das habe ich vorhin leider falsch gelesen und deshalb falsch beantwortet

                  Gemeint habe ich die 73 m²,
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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