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Grundsteuer Hamburg - Eigentumswohnung + Tiefgaragenstellplatz

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    Grundsteuer Hamburg - Eigentumswohnung + Tiefgaragenstellplatz

    Hallo,

    ich bin Eigentümerin einer Eigentumswohnung + Tiefgaragenstellplatz in Hamburg.

    Es gibt zwei Grundbuchblätter. Bisher gab es nur einen Grundsteuerbescheid, der beide Grundbuchblatt-Nummern einschloss. Der Tiefgaragenstellplatz hat einen Anteil von
    30/10.000.
    Heißt das jetzt ich muss die Tiefgarage nicht in der Grundsteuererklärung angeben?

    #2
    Du erfasst das Flurstück doppelt. Einmal gibst du den Miteigentumsanteil der Wohnung an, das zweite Mal den des TG-Stellplatzes.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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