Hallo,
ich bin Eigentümerin einer Eigentumswohnung + Tiefgaragenstellplatz in Hamburg.
Es gibt zwei Grundbuchblätter. Bisher gab es nur einen Grundsteuerbescheid, der beide Grundbuchblatt-Nummern einschloss. Der Tiefgaragenstellplatz hat einen Anteil von
30/10.000.
Heißt das jetzt ich muss die Tiefgarage nicht in der Grundsteuererklärung angeben?
ich bin Eigentümerin einer Eigentumswohnung + Tiefgaragenstellplatz in Hamburg.
Es gibt zwei Grundbuchblätter. Bisher gab es nur einen Grundsteuerbescheid, der beide Grundbuchblatt-Nummern einschloss. Der Tiefgaragenstellplatz hat einen Anteil von
30/10.000.
Heißt das jetzt ich muss die Tiefgarage nicht in der Grundsteuererklärung angeben?
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