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Grundsteuerreform: Bewertung Grundstück richtig?

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    Grundsteuerreform: Bewertung Grundstück richtig?

    Guten Tag,
    ich habe eine Frage zur neuen Grundsteuer Erklärung über Elster und bin mir an einer Stelle unsicher.
    Mein Lebensgefährte besitzt ein Haus, darin sind 4 Wohnungen. Zwei der Wohnungen nutzen wir selbst, eine ist als Wohnung vermietet und in einer
    Wohnung (die kleinste) ist eine Fußpflegepraxis drin.
    Ist das Haus nun als " Gemischt genutztes Grundstück" einzutragen und sind dann die Angaben zum Sachwert zu machen?
    Vielen Dank für eine Erklärung ob ich richtig liege.
    Gruß
    Simone

    #2
    Wenn es kein Wohnungseigentum ist, kann es auch ein Mietwohngrundstück sein. Das kommt auf die Flächenverhältnisse an

    Mietwohngrundstücke sind Grundstücke, die zu mehr als 80 Prozent der Wohn- und Nutzfläche Wohnzwecken dienen und nicht Ein- und Zweifamilienhäuser
    oder Wohnungseigentum sind.


    https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Oh, ok. Dann ist es tatsächlich ein Mietwohngrundstück. Denn die Wohnung von uns hat 97 qm², die zweite von uns genutzte Wohnung hat 73m², die vermietete Wohnung als Wohnung hat auch 97m² und die Fußpflege Praxis hat "nur" 35m².
      Dann wären die 80% Wohnzwecke ja erfüllt.
      Danke sehr für die schnelle Antwort!
      Gruß
      Simone

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