Hallo zusammen,
das Eigentum besteht vorliegend aus Flurstück A Gebäude- und Freifläche Xqm², sowie aus Flurstück B Wasserfläche Kleiner Wannsee Yqm². Wird das Flurstück Y ebenfalls mit in die Feststellungserklärung aufgenommen oder lediglich die Gebäude- und Freiflächen ohne Wasserfläche?
Danke im Voraus!
das Eigentum besteht vorliegend aus Flurstück A Gebäude- und Freifläche Xqm², sowie aus Flurstück B Wasserfläche Kleiner Wannsee Yqm². Wird das Flurstück Y ebenfalls mit in die Feststellungserklärung aufgenommen oder lediglich die Gebäude- und Freiflächen ohne Wasserfläche?
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