Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer Bawü, Mehrfamilienhaus, Frage zu Flächenangaben

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer Bawü, Mehrfamilienhaus, Frage zu Flächenangaben

    Hallo allerseits,
    ich bin Eigentümer von drei von sechs Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus in Baden-Württemberg. Für jede dieser Wohnungen muss ich jeweils eine Feststellungserklärung abgeben, so wie die Teilung im Grundbuchamt auch vermerkt ist.
    Beim Ausfüllen des Formulars ergeben sich gerade drei zusammenhängende Fragen, auf deren Antwort ich hier im Forum hoffe:
    (1) ich gebe im Hauptvordruck GW1 Absatz 3, Zeile 10, "Fläche" die Grundfläche ndes Grundstücks ein, die die Bodenrichtwert-Webseite des Landes ausgibt in diesem Fall 911 qm
    (2) ich gebe im Hauptvordruck GW1 Absatz 3, Zeile 11, "zur wirtschaftl. Einheit geh. Anteil" die im Grundbuchblatt genannten Anteile der einen Wohnung ein, in diesem Fall 98/1000
    (3) ich gebe in der Anlage GW2 Absatz 1, Angaben zum Grund und Boden, "Fläche des Grundstücks" die Fläche der einen Wohnung ein, in diesem Fall 47 qm
    Mit diesen Angaben bekomme ich von Elster eine Fehlermeldung.
    Ist bei (1) "Fläche" die Wohn- und Nutzfläche gemeint und nicht die Grundfläche des gesamten Grundstücks? Oder müssen bei (2) die Anteile neu berechnet werden?
    Ich habe bei (1) mal die Wohn- und Nutzfläche des gesamten Hauses eingegeben, in diesem Fall 479 qm, da hat Elster keine Fehlermeldung ausgegeben, bin mir aber nicht sicher ob ich damit nicht falsche Angaben mache.
    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe. Viele Grüße

    #2
    ... Fläche des Grundstücks" die Fläche der einen Wohnung ein, in diesem Fall 47 qm.Mit diesen Angaben bekomme ich von Elster eine Fehlermeldung.
    Bis hierher war alles richtig, die Wohnfläche der Wohnung ist allerdings falsch. Es muss der m²-Anteil am Flurstück berechnet werden.

    Bei 911 m² und einem Anteil von 98/1000 sind das 89,28 m², abgerundet dann 89 m² für die Zeile 3 der Anlage Grundstück.

    Das berechnest du in jeder Erklärung erneut.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke für die prompte Antwort eines erfahrenen Benutzers.
      Ich muss aber nochmals kurz nachfragen, ob ich dich richtig verstanden habe.
      Der Eigentumsanteil in Tausendstel also 98/1000 bezieht sich damit auf den Anteil an der Grundstücksfläche des gesamten Flurstücks und beträgt dann wie von dir beschrieben 89 qm,
      und nicht auf den Anteil der gesamten Wohnfläche, was dann der tatsächlichen Fläche der Wohnung entsprechen würde, die ja tatsächlich nur 47 qm beträgt?
      Eine kurze Bestätigung des oben gesagten würde mich freuen.
      Nochmals herzlichen Dank Charlie 24, Viele Grüße

      Kommentar


        #4
        Der Eigentumsanteil in Tausendstel also 98/1000 bezieht sich damit auf den Anteil an der Grundstücksfläche des gesamten Flurstücks und beträgt dann wie von dir beschrieben 89 qm,
        Richtig, so ist das gemeint. 911 / 1000 * 98 = 89,28 Es geht ja bei der Grundsteuer auch um den Anteil am Grund und Boden und dessen Wert.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Hallo zusammen,
          ich habe genau das gleiche Problem.
          Wieso wird überall beworben, man muss die Wohnflächen genau berechnen und soll nicht zu viel angeben. In dem beschriebenen Vorgehen ist man ja gezwungen nach der Teilungserklärung vorzugehen. Und dadurch werden Gemeinschaftsräume und sonstige Räumlichkeiten mit berücksichtigt anstatt der reinen Wohnflächen. Liegt das daran, dass es etwas spezifisches für Baden-Württemberg ist?

          Vielen Dank und viele Grüße
          Laura Merkl

          Kommentar


            #6
            Hallo,

            bei der Grundsteuer haben sich die Länder nach langer, zäher Verhandlung geeinigt:
            Jeder darf einheitlich machen was er will!

            Daher haben einige Länder von der sogenannten Öffnungsklausel Gebrauch gemacht,
            so dass wir aktuell bei ELSTER sechs verschiedene Modelle haben:
            - Bayern
            - Baden-Württemberg
            - Hamburg
            - Hessen
            - Niedersachsen
            - BUND ("andere Länder")

            In Baden-Württemberg braucht man keine Wohnflächen genau berechnen.

            Gruß
            Sepp

            Kommentar


              #7
              LauraMer: ich war genauso irritiert wie Du, aber es gibt im Bundesmodell sowohl Fragen zur Grundfläche und welche zur Wohnfläche. Die korrigierten Wohnfläche (falls relevant) kannst Du ab Z.11 in der Anlage GW2 (Grundstück) eintragen.

              Hier:

              vimage.png
              Zuletzt geändert von NiAs; 09.10.2022, 00:09.

              Kommentar

              Lädt...
              X