Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuererklärung / Schleswig-Holstein

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuererklärung / Schleswig-Holstein

    Hallo miteinander,

    ich wollte am Wochenende die Erklärung abgeben und noch bevor ich anfange benötige ich Hilfe ;(

    Ich besitze eine Eigentumswohnung + 2 Tiefgaragenstellplätze (einer gehörte beim Kauf zur Wohnung, der andere wurde nachträglich erworben) und
    habe nun vom Finanzamt drei unterschiedliche Steuernummern und die Auffoderung zum Einreichen der Grundsteuererklärung erhalten (1x für Wohnung und je 1x für die TG Plätze).

    Muss ich die Erklärung über Elster nun für alle drei Steuernummern einzeln machen (also drei Erklärungen einreichen oder kann dies zu einer zusammengefasst werden)? - Falls ja,
    wie genau wird dies angegeben/kenntlich gemacht? Und ist dies wirklich zulässig. Mich irritiert es, das ich drei Steuernummern habe. Bei einigen anderen Fragestellern
    meine ich herausgelesen zu haben, dass diese nur eine Nummer haben - also Wohnung + Stellplätze zusammen.

    Und dann habe ich noch eine Frage zum Grundbuchauszug.
    Auf dem Grundbuchauszug der Wohnung (ich habe drei verschiedene Blattnummern) ist eine m² Zahl angegeben, und zwar 89 m². Ich kann diesen Wert nicht nachvollziehen.
    Kann mir den einer erklären? Denn laut Kaufvertrag bin ich an einer Fläche von 2889m² zu 365/10000 beteiligt.
    Dies wären dann 105m². An den Tiefgaragenplätzen sind es jeweils 27/10.000 - wobei der jeweilige Auszug vom Grundbuchblatt keine m² Angabe enthält.

    Kann mir hierzu jemand weiterhelfen? Danke!

    #2
    Muss ich die Erklärung über Elster nun für alle drei Steuernummern einzeln machen (also drei Erklärungen einreichen oder kann dies zu einer zusammengefasst werden)? -
    Das ist am einfachsten. Du beantragst in jeder der Erklärungen unter Ergänzende Angaben die Zusammenführung zu nur einer Wirtschaftlichen Einheit

    Vielleicht sind die 89 m² die Wohnfläche der Wohnung? Die 105 m² sind richtig.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Super, vielen Dank für den Tipp zum Zusammenführen zu einer wirtschaftlichen Einheit.

      Sry, ich hätte die Wohnfläche mit angeben sollen. Es sind 110m², daher wundere ich mich über die 89m² noch immer. Innerhalb der Erklärung muss ich ja die Größe der Wohnfläche angeben. Soll ich dann die m² Angabe vom Grundbuchauszug (also 89m²) angeben oder die erwähnten 110m²?

      Kommentar


        #4
        Bei Eigentumswohnungen empfiehlt es sich, die Wohnflächenangaben zu überprüfen. Da ist nicht immer mit den

        gleichen Methoden gerechnet worden. Seit 2004 gilt die Wohnflächenverordnung, davor war die Zweite Berechnungsverordnung

        maßgeblich. Oft wurden aber die Wohn- und Nutzflächen nach DIN 277 angegeben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Hallo,
          ich habe mir gerade den Aufbau eines Grundbuchblattes durchgelesen und hab es schlicht falsch verstanden. Die Größenangabe lautet dort 28a + 89 m² - also die oben erwähnten 2889m². Mea culpa! Somit kann hier geschlossen werden. Vielen Dank

          Kommentar

          Lädt...
          X