Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer - Zusätzliche Angaben bei Gemeinschaften

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer - Zusätzliche Angaben bei Gemeinschaften

    Ich habe mit meiner Lebensgefähtin eine ETW in Schleswig-Halstein. Wir bilden eine Bruchteilsgemeischaft.In GW1 Punkt 4 habe ich uns beide eingetragen. Bei der Prüfung bekomme ich die Fehlermeldung "Bei Erbengemeinschaft und Bruchteilsgemeinschaft müssen die Gemeinschaft und mindestens 2 Eigentümer vorhanden sein.". Was habe ich wohl falsch gemacht? Vielen Dank für Hinweise.

    #2
    Was habe ich wohl falsch gemacht?
    Es müssen im Hauptvordruck zusätzliche Angaben zur Gemeinschaft gemacht werden, dazu muss der Eingabebereich

    unterhalb der Auswahl der Eigentumsverhältnisse erst eingeblendet bzw. aufgeklappt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Den Begriff "zusätzliche Angaben zur Gemeinschaft" finde ich in GW1 nicht. Ich habe in Punkt 4 Bruchteisgemeinschaft ausgewähltund uns beide dann unten in Eigentümer(innen) / Beteiligte eingetragen. Ich bin am verzeifeln.

      Kommentar


        #4
        Ich bin am verzeifeln.
        Der Link zum Einblenden dieses Eingabebereichs wird leider oft übersehen, obwohl er beschriftet ist.

        Gemeinschaften.JPGGemeinschaften_2.JPG
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Ja! Genau dort habe ich uns beide eingetragen. Die Fehlermeldung bleibt. Ändere ich den Eintrag von Bruchteilsgemeinschaft auf Eigentum einer natürlichen Person kommt die Meldung "Es muss genau ein Eigentümer angegeben werden" Ich verzweifel

          Kommentar


            #6
            Es dürfte eher eine Grundstücksgemeinschaft von natürlichen Personen als eine Bruchteilsgemeinschaft sein, das ist aber von untergordeneter Bedeutung. Alleineigentum ist es jedenfalls nicht. Und beide Eigentümer müssen angegeben werden.

            Kommentar


              #7
              Ja! Genau dort habe ich uns beide eingetragen.
              Wo genau ? So schwierig ist es doch nicht. Du wählst Bruchteilegemeinschaft aus, klappst die Zeilen 33 bis 39 auf,

              wählst ohne Anrede aus, schreibst in die Zeile 34 <Meier>/Bensch, dann in die Zeilen 36 bis 38 die Anschrift.

              In den Zeilen 42 bis 50 erfasst du dann jeweils eure persönlichen Daten, in Zeile 51 ist als Zähler 1 und als Nenner 2

              einzutragen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Hallo.
                Finde, dass das Forum hier genau so undurchsichtig ist, wie das gasamte ELSTER!!!! Bei der Grundsteuerreform bin ich NUR mit freundlicher Unterstützung durch einen Finanzbeamten durchgekommen, denn die Programmierung ist derart "minderbemittelt", dass derjenige, der diesen Müll programmiert hat - EINSCHLIESSLICH der Hilfen, die i. d. R. mehr Fragen als Lösungen bringen - mit sofortiger Wirkung fristlos entlassen gehört!!!!! Derartiger Dilettantismus darf doch niemals veröffentlicht werden!!! Bin schon seit der Anfangszeit mit dem PC noch unter CPM unterwegs und somit bestimmt kein "Depp" vor dem Bildschirm. Aber ein derartiger Schwachsinn kam mir noch nie auf den Schirm!!! Das absolute Schlimme an der Sache ist aber, dass man ja nicht darum herumkommt!!!! Der brave Bürger wird vom Staat, von der Finanzbehörde ja gezwungen, sich mit diesem schwachsinnigen Programm herumzuschlagen!!!!
                Aber es ist wie überall bei "Vater Staat": mach es möglichst kompliziert und undurchsichtig, damit hast du den Bürgern gegenüber immer eine augenscheinliche Begründung, warum in Deutschland bei den Behörden nichts schnell gehen kann!!!! Denn die Vorgänge sind derart verdreht, kompliziert und undurchsichtig, dass einem alten, ehemals selbständigen Handwerksmeister die Zornesröte ins Gesicht steigt. Denn hätte er damals seine Kundschaft derart miserabel und schlecht bedient, hätte sovie Schrott und Murks abgeliefert, wie es die Behörden tagtäglich zigtausenfach machen, er würde heute mit einem Hut vor sich stehend an irgendeiner Ecke sitzen und betteln!!
                Mache meine Steuererklärungen prinzipiell mit einem externen, GUTEN Programm. Das kostet mich zwar Geld, ist es aber allemal Wert, als viele, viele Bluthochdruckphasen zu erleiden, wenn man es mit dem Schwachsinn ELSTER versucht!!! Dann wird aus dem Programm die Sache ans Finanzamt verschickt und gut ist!!!
                Leute, es könnte so einfach sein, wenn bei den Behörden mehr Mensch wärden, die ihre Arbeit verstehen und sich nicht nur wichtig machen!!!! LEDIER!!!
                Grüße
                Hermann Geiger

                Kommentar


                  #9
                  Finde, dass das Forum hier genau so undurchsichtig ist, wie das gasamte ELSTER!!!!
                  Niemand muss hier schreiben und zum Ablassen deines Frusts ist das ELSTER Anwenderforum ohnehin der falsche Ort.

                  Entwickler lesen hier nicht mit ! Auch für die Grundsteuerformulare gilt: Das Problem sitzt in der Hälfte der Fälle vor dem Bildschirm.

                  Programmierfehler haben die Formulare selbst nämlich nicht, nur die Ausfüllhilfe ist teilweise grottenschlecht oder fehlt ganz.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X