Hallo zusammen,
ich besitze in Niedersachsen ein Grundstück auf dem sich ein kleines Gartenhaus (Geräteschuppen, ca. 5-6 qm).
Es ist definitiv nicht für Wohnzwecke geeignet.
Meine Frage(n):
a) Muss ich den Vorgang als "bebautes Grundstück" oder "unbebautes Grundstück" erfassen?
b) Wenn ich es als "bebautes Grundstück" erfassen muss, greift dann die Klausel mit den 50 qm? Kann ich den Vorgang mit Nutzfläche 0,00 erfassen? Oder gebe ich dann gar nichts an?
Vielen Dank im Voraus
ich besitze in Niedersachsen ein Grundstück auf dem sich ein kleines Gartenhaus (Geräteschuppen, ca. 5-6 qm).
Es ist definitiv nicht für Wohnzwecke geeignet.
Meine Frage(n):
a) Muss ich den Vorgang als "bebautes Grundstück" oder "unbebautes Grundstück" erfassen?
b) Wenn ich es als "bebautes Grundstück" erfassen muss, greift dann die Klausel mit den 50 qm? Kann ich den Vorgang mit Nutzfläche 0,00 erfassen? Oder gebe ich dann gar nichts an?
Vielen Dank im Voraus
Kommentar