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Grundsteuer in Niedersachsen - Grundstück mit kleinem Gartenhaus (Geräteschuppen)

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    Grundsteuer in Niedersachsen - Grundstück mit kleinem Gartenhaus (Geräteschuppen)

    Hallo zusammen,

    ich besitze in Niedersachsen ein Grundstück auf dem sich ein kleines Gartenhaus (Geräteschuppen, ca. 5-6 qm).
    Es ist definitiv nicht für Wohnzwecke geeignet.

    Meine Frage(n):
    a) Muss ich den Vorgang als "bebautes Grundstück" oder "unbebautes Grundstück" erfassen?
    b) Wenn ich es als "bebautes Grundstück" erfassen muss, greift dann die Klausel mit den 50 qm? Kann ich den Vorgang mit Nutzfläche 0,00 erfassen? Oder gebe ich dann gar nichts an?

    Vielen Dank im Voraus
    Zuletzt geändert von chrwre; 17.08.2022, 15:54.

    #2
    Ich müsste jetzt bei Niedersachsen zwar erst nachlesen, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass man das als unbebautes Grundstück erklären darf.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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