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Grundsteuer, Bruttogrundfläche

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    Grundsteuer, Bruttogrundfläche

    Hallo zusammen!
    Wäre schön, wenn ich hier Hilfe beim Ausfüllen des online-Formulares finden könnte.
    Ich mache die Grundsteuerneuerfassung für eine Bürgerstiftung mit Immobilienbesitz in RLP. Unter anderem haben wir Stellplätze in einer Sammelgarage (nichtöffentlich). Ist das dann eine Mehrfachgarage oder eine Hochgarage?
    Dann: Es wird die "Bruttogrundfläche" verlangt (Nichtwohngrundstücke zum Sachwert, 22) Habe mich informiert, das ist die "überbaute Fläche". Wie kann ich das in Erfahrung bringen? Ist wohl nicht = amtliche Fläche, oder doch?
    Schon mal vielen Dank im Voraus, LG!

    #2
    Normalerweise ist das eine Mehrfachgarage. Ein oberirdisches Parkdeck mit mehreren Etagen wäre eine Hochgarage.

    Für die Bruttogrundfläche sind die Gebäudeaußenmaße relevant, ich glaube nicht, dass die Zufahrten dazugehören.

    Es gibt aber sicher einen Hilfetext dazu.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24, danke für die schnelle Antwort. Es ist also eine Mehrfachgarage bei uns. Hilft schon mal enorm. Bei der Bruttogrundfläche sagt der Hilfetext, "geben Sie hier die Bruttogrundfläche ein" Oder gibts da noch woanders einen Hilfetext, den ich noch nicht kenne? LG!

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        #4
        Oder gibts da noch woanders einen Hilfetext, den ich noch nicht kenne?
        Bitte hier nachlesen: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_42.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Guten Morgen! Vielen Dank für den Link zum Gesetzestext. Beim konkreten Auffinden der Grundfläche in m² hilft mir der jedoch nur bedingt weiter, ( immerhin weiß ich, was ich messen muß und was nicht). Aber ich habe inzwischen einen Link gefunden, der mir evtl. weiterhilft und anderen, die ähnliche Probleme haben.
          https://www.geoportal.rlp.de/
          Viel Glück und guten Fortschritt an alle.
          LG

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            #6
            Guten Morgen zusammen, ich habe noch eine andere Frage zur Bruttogrundfläche bei einem Tiefgaragenstellplatz. Ich habe für diesen vom Finanzamt ein eigenes Schreiben mit Ausfüllhilfe bekommen. Dort muß ich auch die Bruttogrundfläche angeben. Ist dies dann die reine PKW-Stellfläche innerhalb des Kellers, oder die gesamte Kellerfläche, oder gar die gesamte Bruttogrundfläche des Eigentumsanlage mitsamt allen Wohn-und Nutzflächen? Geoportal hilft mir hier nicht. Und wie bringe ich das in Erfahrung? Im Kaufvertrag steht dazu nichts.
            Wer hat da noch dieselben Probleme?
            Danke...
            LG GRELMSK

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