Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuererklärung BW-Tatsächliche Wohnfläche kleiner als "Fläche des Grundstücks"

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuererklärung BW-Tatsächliche Wohnfläche kleiner als "Fläche des Grundstücks"

    Hallo, ich habe vorhin erfolgreich die Grundsteuererklärung (BW) über Elster ohne Fehlermeldung einreichen können.
    Jetzt kommen mir aber im Nachhinein doch Zweifel ob ich nicht zu hohe Quadratmeterangaben gemacht habe.

    Bin Eigentümer einer Eigentumswohnung mit Tiefgarage. Es gibt 2 Grundbuchblätter (eines für die Wohnung und eines für die Tiefgarage, beide dasselbe Flurstück/Grundstück).
    Daher habe ich bei "Gemarkungen und Flurstücke des Grundvermögens" 2 Einträge angelegt mit den jeweiligen Grundbuchnummern (ansonsten identisch mit dem gleichen Flurstück und Gesamtquadratmeter des Mehrfamilienhauses). Dabei dann die jeweiligen Zähler/Nenner meiner Wohnung + Tiefgarage laut Kaufvertrag eingetragen.

    In der Anlage "Grundstück" wird dann ja die "Fläche des Grundstücks in m2" abgefragt. Hierzu habe ich dann anhand der Zähler/Nenner sowohl die qm der Wohnung, als auch der Tiefgarage, aus der Gesamtquadratmeterangabe des Mehrfamileinhauses ermittelt, abgerundet und addiert. Da kommt dann 75 qm raus, was ich auch in der Erklärung verwendet habe.
    Tatsächlich hat meine Wohnung aber lediglich 52 qm Wohnfläche. Zumindest steht diese Angabe im Verkaufsprospekt und den Nebenkosten-Abrechnungen der Hausverwaltung.
    Auch wenn ich nur die Umrechnung von Zähler/Nenner für die Wohnung (ohne Tiefgarage) vornehme, komme ich bereits auf 60,49 qm und nicht 52.

    Hat das seine Richtigkeit oder habe ich zuviel qm angegeben? Die Tiefgarage wird genauso wie die Wohnung behandelt? Warum ist diese Zähler/Nenner-Berechnung höher als die mir bekannte Wohnfläche? Werden da noch Gemeinschaftsflächen wie Trockenraum, Gemeinschaftsflure/Treppen mit eingerechnet und ich muss dafür dann zukünftig auch Steuern bezahlen?

    #2
    Hat das seine Richtigkeit oder habe ich zuviel qm angegeben?
    Das hat schon seine Richtigkeit, warum zweifelst du ? Der Anteil am Grund und Boden hängt von der Flurstücksgröße und der Baudichte ab,

    kann also größer oder kleiner sein, als die Wohn- und Nutzfläche. Grundsteuer zahlt man künftig auch für den Anteil am Grund und Boden.

    Tabelle_TG.JPG
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,

      vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
      Die Zweifel sind mir erst im Nachgang gekommen, weil ich in den letzten 20 Jahren noch nie gelesen hatte, dass meine Wohnung 75 qm hat.
      Zumindest weiß ich das jetzt für die Steuer

      Sollte ich die Wohnung mal zum Verkauf inserieren, werde ich schreiben "75 qm-Wohnung laut Grundsteuer". Hört sich doch besser an als 52 qm Wohnfläche.

      Kommentar


        #4
        "75 qm-Wohnung laut Grundsteuer". Hört sich doch besser an als 52 qm Wohnfläche
        Wäre aber doch falsch ! Das ist der rechnerische Miteigentumsanteil an dem Grundstück, auf dem deine Wohnung steht, nicht mehr und nicht weniger.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Amsel2022 Beitrag anzeigen

          Sollte ich die Wohnung mal zum Verkauf inserieren, werde ich schreiben "75 qm-Wohnung laut Grundsteuer". Hört sich doch besser an als 52 qm Wohnfläche.
          So ein Unsinn. Dir gehören 75qm vom Grundstück. Das macht die Wohnung nicht 75qm groß.

          Kommentar


            #6
            War auch nicht ganz ernst gemeint.
            Bin jetzt nur gespannt was ich in Zukunft an Grundsteuer bezahlen muss.

            Kommentar


              #7
              Bin jetzt nur gespannt was ich in Zukunft an Grundsteuer bezahlen muss.
              Weniger wird es nicht werden, davon gehe zumindest ich aus.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar

              Lädt...
              X