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Steuer auf Bitcoin Verkauf

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    Steuer auf Bitcoin Verkauf

    Hallo alle zusammen!

    Meine Frage ist folgende:

    In einem theoretischen Fall kauft sich der Peter im September 2019 0,04800661 (BTC) und im März 2020 noch mal 0,045144 (BTC) im Januar 2021 möchte der Peter einen Teil seiner Bitcoins wieder aufgrund des hohen Bitcoin Kurs im Wert von 0,0582 (BTC) verkaufen. Der Kurs stand zu dieser Zeit bei 31.800 EUR, der Peter hat mit dem Verkauf einen Gewinn von 1.850,76 EUR erzielt.

    Die 0,04800661 (BTC) wären aufgrund der 1 Jahres-Haltefrist steuerfrei, nach meinem Verständnis, lediglich die 0,045144 (BTC) wären außerhalb der Haltefrist von 1 Jahr und müssten versteuert werden. Also habe ich das wie folgt berechnet: 0,0582 (BTC) - 0,04800661 (BTC) = 0,01019339 (BTC) x 31.800 (Verkaufskurs Januar 2021 in EUR) = 324,14 EUR.

    Daher wären die 324,14 EUR nach meinem Verständnis unter der Freibetrag Grenze von 600 Eur doch steuerfrei und der Peter müsste im Steuerjahr 2021 nichts in seiner Steuererklärung angeben oder!?
    Zuletzt geändert von sebby2004; 17.08.2022, 18:22.

    #2
    Ich habe gerade mal im Schnellverfahren unter den Suchbegriffen "bitcoin bewertung" und "bitcoin bewertung fifo" gegoogelt, was ich dir auch empfehlen würde. Die Frage ist nämlich, welche Bewertungsmethode überhaupt vom Finanzamt anerkannt wird. Wobei im EStG spezielle Bewertungsvorschriften für Bitcoins fehlen sollen. Du hast in deinem Beispiel die FiFo-Methode (first in first out) unterstellt. Also der zuerst gekaufte Bestand wird auch zuerst verkauft. Dies könnte analog zur Fremdwährungsbewertung vermutlich anerkannt werden.

    Allerdings kann ich die Gewinnermittlung nicht nachvollzuiehen, da du die Kurse bei der Bitcoin-Beschaffung nicht genannt hast. Ansonsten dürfte deine Anfrage den Rahmen dieses Forums bzw. Unterforums sprengen, da es hier nicht um Hilfe beim Umgang mit Meine Elster geht. Somit empfehle ich dir weitere Recherche oder die Einschaltung eines Steuerberaters.
    Gruß be.assmann

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      #3
      Hallo,

      0,0582 (BTC) - 0,04800661 (BTC) = 0,01019339 (BTC) x 31.800 (Verkaufskurs Januar 2021 in EUR) = 324,14 EUR.
      Wenn du wirklich den gesamten Verkaufserlös versteuern willst wäre das korrekt (und das Finanzamt hätte da wohl nichts gegen).
      Richtig ist aber, nur den Gewinn zu versteuern.

      Und ja, wenn du insgesamt, also mit allen steuerpflichtigen Spekulationsgeschäften, unter 600 Euro liegst musst du nichts erklären.

      Stefan

      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        Danke euch beiden für eure Antworten, ich habe das Problem gelöst! Dazu habe ich ein Video auf youtube von Finanztip gefunden, wo er das genau erklärt, es wird wie von be.assmann schon geschrieben, die FIFO (First in First out) Methode genutzt, diese wird vom Finanzamt akzeptiert (laut Finanztip).

        Es wurde vorgeschlagen, ein "Cointracking" Service zu nutzen, der einen Steuer Report automatisch erstellt! Das habe ich dann auch für meinen Verwandten gemacht. Leider war meine hier angegebene Berechnung falsch!

        Die Seite hat einen Gewinn von allen Transaktionen berechnet, dieser wurde mit 1.324,33 EUR angegeben. Dort steht "Ermittlung der sonstigen Auskünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EsTG in EUR - Summe Veräußerungsgewinn /- verlust 276,97 EUR (Freigrenze 600 EUR) = Steuerrelevanter Veräußerungsgewinn /- verlust 0,00 EUR"

        Daher muss mein Verwandter das nicht in seiner Steuererklärung angeben! Falls jemand das gleiche Problem hat und nicht weis, wie man die Steuern korrekt berechnet, ist ein solcher Cointracker sehr hilfreich.
        Zuletzt geändert von sebby2004; 19.08.2022, 15:41.

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