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Grundsteuererklärung Bayern: Unklarheit beim Eigentumsverhältnis.

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    Grundsteuererklärung Bayern: Unklarheit beim Eigentumsverhältnis.

    Hallo,

    ich sitze gerade an der Grundsteuererklärung via Elster und komme bei Punkt 3 des Hauptvordrucks nicht weiter: "Angaben zu EigentümerInnen."

    Zu meiner Situation:

    Das Grundstück ist 700 m² groß. Auf diesem Grundstück steht ein Einfamilienhaus, das durch einen Dachausbau zu einem Zweifamilienhaus wurde.

    Unten ist Wohnung 1, oben Wohnung 2. Die Teilung wurde notariell vor einigen Jahren vollzogen.

    Wohnung 1 gehört Ehepaar Müller, Wohnung 2 Ehepaar Maier.

    Im Grundbuch ist folgendes eingetragen (in Kurzform):

    Ehepaar Müller hat 1/2 Miteigentumsanteil an dem Grundstück verbunden mit Sondereigentum an Wohnung Nr 1


    Ehepaar Maier hat 1/2 Miteigentumsanteil an dem Grundstück verbunden mit Sondereigentum an Wohnung Nr 2

    Sondernutzungsrechte sind vereinbart.



    Sowohl Ehepaar Müller als auch Ehepaar Maier wurden in getrennten Schreiben aufgefordert, eine Grundsteuererklärung abzugeben.

    Was muss Familie Müller bei "Eigentumsverhältnis" nun auswählen? Handelt es sich um "Nr 6 eine Bruchteilsgemeinschaft" oder um "Nr 4 Ehegatten/eingetr. Lebenspartner" ?

    Und welcher Anteil muss dann bei "Eigentümer/innen bzw. Miteigentümer/innen" bei dem Punkt "Anteil an der wirtschaftlichen Einheit (Grundstück / Betrieb der Land- und Forstwirtschaft)" eingetragen werden? Herr und Frau Müller jeweils 1/4 oder jeweils 1/2 ?

    Und dann bei der "Anlage Grundstück - Gemarkund/Flurstück" bei Nr 2 "Angaben zu Gebäuden/Gebäudeteilen" unter 6. "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler (X,XXXXX) Nenner".

    Welcher Zähler/Nenner muss hier ausgwählt werden? 1,00000 / 2 oder? Weil Familie Müller ja die Hälfte gehört?

    Bin mir hier leider sehr unschlüssig und wäre für eine kompetente Hilfe sehr dankbar. Habe bereits 2 Mal bei der Hotline angerufen aber dort widersprüchliche Aussagen erhalten, sodass ich nun auf diesem Weg versuche, dem Ganzen Herr zu werden.

    Viele Grüße und Dankschön im Voraus!

    #2
    Das ist Wohnungseigentum, was aber in Bayern nicht abgefragt wird. Jeder Wohnungseigentümer muss seine eigene Erklärung abgeben.

    Im Hauptvordruck ist bei den Eigentumsverhältnissen Ehegatten auszuwählen, Zähler und Nenner sind 1 und 2

    In der Anlage Grundstück sind in Zeile 6 als Zähler 1 und als Nenner 2 einzutragen, die Nachkommastellen beim Zähler sind überflüssig,

    die Hotlines auch. Dort wird offensichtlich zu viel fachfremdes Personal eingesetzt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die schnelle und kompetente Hilfe!

      So wie Sie es geschrieben haben, hatte ich es zuerst auch ausgefüllt, war dann aber verunsichert, da die Formulierungen/Erklärungen meiner Meinung nach für einen Laien nicht ganz eindeutig bzw. schwer zu verstehen sind.

      Ich werde es dann so eintragen, wie Sie es mir geschrieben haben. Nochmals Dankeschön!


      Nur zum Verständnis hätte ich noch zwei Fragen:

      1. Warum genau trage ich im Hauptvordruck "Ehegatten" ein, obwohl ja mehrere Personen/Parteien (insgesamt 4) Eigentümer des Grundstücks sind?

      In der Definition von Bruchteilsgemeinschaft heißt es "Zwei oder mehrere Personen, die gemeinschaftlich eine Immobilie besitzen, werden als Bruchteilsgemeinschaft bezeichnet".

      Das würde doch auch auf meine Situation zutreffen oder nicht?


      2. Woher weiß das Finanzamt dann, dass Ehepaar Müller und Maier nur je die Hälfte der Grundsteuer für das Grundstück zahlen müssen?


      "In der Anlage Grundstück sind in Zeile 6 als Zähler 1 und als Nenner 2 einzutragen" --> durch diesen Eintrag oder?


      Freundliche Grüße
      Daniel

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        #4
        1. Warum genau trage ich im Hauptvordruck "Ehegatten" ein, obwohl ja mehrere Personen/Parteien (insgesamt 4) Eigentümer des Grundstücks sind?
        Weil nicht das Grundstück insgesamt Gegenstand der Bewertung ist, sondern das jeweilige Wohnungseigentum. Das ist die sog.

        wirtschaftliche Einheit, um die es bei der Bewertung für die Grundsteuer geht.

        "In der Anlage Grundstück sind in Zeile 6 als Zähler 1 und als Nenner 2 einzutragen" --> durch diesen Eintrag oder?
        Genauso ist das ! Bei jedem Wohnungseigentum werden nur 350 m² Grundstücksfläche angesetzt, jeder gibt nur seine eigenen Wohnflächen an,

        die beim Dachgeschoss wegen der Mansarden durchaus geringer sein können.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank für die verständliche Erklärung und die sehr schnelle Hilfe!

          Freundliche Grüße und noch einen schönen Tag!

          Daniel

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