Hallo zusammen,
ich habe hier ein Thema, bei dem ich mir noch nicht mal sicher bin, ob sich das im Forum klären lässt.
Wir sind Miteigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) von rund 25 Parteien, haben eine Eigentumswohnung und einen Garagenstellplatz. An sich kein so großes Problem. Allerdings: gemäß Geoportal hat der Gutachterausschuss zwei verschiedene Bodenrichtwerte festgelegt (für das ganze Wohngebiet), 1400 € pro m2 für "Mehrgeschossig" und 1700 € pro m2 für "Ein/Zweigeschossig". Die Sache ist nun die, dass unsere WEG aus 10 Stadthäusern und rund 15 Wohnungen in einem "echten" mehrgeschossigen Haus besteht, die Anlage ist durch einen gemeinsamen Innenhof verbunden.
Die Stadthäuser sind eigentlich von der ganzen Bauart her die üblichen Reihenhäuser (Erdgeschoss, Obergeschoss, z.T. auch unterkellert, z.T. mit einem als Speicher ausgebautem Dach), gelten rechtlich aber als Eigentumswohnung. Muss ich dann für die Stadthäuser den höheren Bodenrichtwert für Ein/Zweigeschossig ansetzen (was ich eigentlich vermeiden möchte) oder zählt hier die Tatsache, dass es sich um eine WEG handelt. Unser Verwalter hat uns den Rat gegeben, das einzutragen, was "günstiger" für den Eigentümer sei. Kann mir aber nicht vorstellen, dass das Finanzamt auch so sieht.
Vielen Dank im voraus für Eure Ratschläge und Kommentare.
ich habe hier ein Thema, bei dem ich mir noch nicht mal sicher bin, ob sich das im Forum klären lässt.
Wir sind Miteigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) von rund 25 Parteien, haben eine Eigentumswohnung und einen Garagenstellplatz. An sich kein so großes Problem. Allerdings: gemäß Geoportal hat der Gutachterausschuss zwei verschiedene Bodenrichtwerte festgelegt (für das ganze Wohngebiet), 1400 € pro m2 für "Mehrgeschossig" und 1700 € pro m2 für "Ein/Zweigeschossig". Die Sache ist nun die, dass unsere WEG aus 10 Stadthäusern und rund 15 Wohnungen in einem "echten" mehrgeschossigen Haus besteht, die Anlage ist durch einen gemeinsamen Innenhof verbunden.
Die Stadthäuser sind eigentlich von der ganzen Bauart her die üblichen Reihenhäuser (Erdgeschoss, Obergeschoss, z.T. auch unterkellert, z.T. mit einem als Speicher ausgebautem Dach), gelten rechtlich aber als Eigentumswohnung. Muss ich dann für die Stadthäuser den höheren Bodenrichtwert für Ein/Zweigeschossig ansetzen (was ich eigentlich vermeiden möchte) oder zählt hier die Tatsache, dass es sich um eine WEG handelt. Unser Verwalter hat uns den Rat gegeben, das einzutragen, was "günstiger" für den Eigentümer sei. Kann mir aber nicht vorstellen, dass das Finanzamt auch so sieht.
Vielen Dank im voraus für Eure Ratschläge und Kommentare.
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