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Problem bei der Grundsteuer-Erklärung -Teil einer Eigentümergemeinschaft.

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    Problem bei der Grundsteuer-Erklärung -Teil einer Eigentümergemeinschaft.

    Hallo

    Problem bei der Grundsteuer-Erklärung. Bundesland Sachsen. Teil einer Eigentümergemeinschaft.

    Ich habe unter GW1 gemäß Kaufvertrag und Teilungserklärung eingetragen
    (10) Fläche 1.470 m²
    (11) Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler 529
    (11) Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Nenner 10.000


    Nachdem ich die Wohnfläche entsprechend der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (WoFIV) von 2003 neu vermessen und berechnet habe, ergibt sich ein Wert von 70 m². Wird dieser aber unter GW2 (4) eingetagen, ergibt sich ein Fehler, der offensichtlich aus dem Widerspruch zu GW1 entsteht. Ändere ich den Wert auf 78 m² gemäß der Teilungserklärung wird der Wert akzeptiert.

    Wozu habe ich nun eigentlich die Wohnfläche neu berechnet, wenn diese nicht akzeptiert wird? Oder wo und wie wäre die aktuelle Wohnfläche einzutragen, damit sie auch akzeptiert wird? Denn ich könnte mir vorstellen, dass dieser Wert wesentlich in die Steuerbemessung eingeht und auch gleich noch 10% niedriger ist, als der veraltete Wert aus dem Kaufvertrag.



    Zuletzt geändert von holzgoe; 18.08.2022, 10:05.

    #2
    Hallo dreschfforum,
    ich habe mal das Titelthema geändert, war ja nicht sehr aussagekräftig und verschieb dich in das passende Unterforum.
    Da wird dir eher geholfen.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      In Zeile 4 von GW2 wird doch auch nicht nach der Wohnfläche gefragt, sondern nach dem Miteigentumsanteil am Flurstück

      der Wohnanlage. Dieser berechnete m²-Anteil kann kleiner oder größer sein als die Wohnfläche. Im konkreten Fall

      sind es 77,76 m², die auf 77 m² abgerundet werden dürfen. Die Wohnfläche von 70 m² ist bei der Erfassung der Wohnung

      unter Anzahl der Wohnungen von 60 bis 100 m² einzutragen und ist ebenfalls bewertungsrelevant.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Hallo Charlie24,

        danke für Deine schnelle Reaktion.

        Ich habe in GW2 (41) die Gesamtzahl der Wohnungen der Eigentümergemeinschaft mit 20 eingesetzt. Und in GW2 (42) die gesamte Fläche der Wohnungen mit 1470 qm eingetragen. Darin stecken aber wiederum die veralteten Werte der Wohnfläche. Ich vermisse das Eingabefeld für meine Wohnfläche. Oder wären unter (41) nicht alle Wohnungen sondern nur meine eine Wohnung gemeint?

        Dann könnte unter (41 Anzahl...) der Wert 1 und unter (42 mit einer gesamten Wohnfläche) auch meine eigene Wohnfläche eingetragen werden. Aber das lese ich nicht aus den Aufforderungen (... der Wohnungen, ... gesamten Wohnfläche) heraus.


        Kommentar


          #5
          Die Erklärung ist auf das eigene Wohnungseigentum zu beschränken, das ist die wirtschaftliche Einheit,

          Jeder Wohnungseigentümer muss eine Erklärung für seine Eigentumswohnung einreichen. Die 1470 m2 sind

          die Fläche des Flurstücks, das hat doch nichts mit der Wohnfläche zu tun.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hallo Charlie24,

            ich glaube, dass ich jetzt mit Deiner Hilfe bei meinen Einträgen richtig liege.

            Danke

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