Hallo liebes Forum,
gilt ein Einfamilienhaus (nur 1 Haupteingang) mit Einliegerwohnung (=gleicher Haupteingang) steuerlich als Ein- oder Zweifamilienhaus. Vielen Dank vorab. MFG
gilt ein Einfamilienhaus (nur 1 Haupteingang) mit Einliegerwohnung (=gleicher Haupteingang) steuerlich als Ein- oder Zweifamilienhaus. Vielen Dank vorab. MFG
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