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Grundsteuererklärung NRW - Reihenhaus Grundstücksteilung

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    Grundsteuererklärung NRW - Reihenhaus Grundstücksteilung

    Hallo zusammen,

    ich beschäftige mich gerade mit der Grundsteuererklärung und habe eine Frage.

    Ich besitze ein Reihenhaus mit ca. 167 m² Grundstücksfläche. Da bei uns die Reihenhäuser jeweils zu zweit zu einem Flurstück zusammengefasst sind und es sowas wie einen Teilungsvertrag gibt im Grundbuch, teile ich mir also ein Flurstück mit meiner Nachbarin, wir haben zusammen eine Fläche von ca. 333 m². Das ist auch so in dem Schreiben vom Finanzamt aufgeführt wo die Daten der Gemarkung stehen. Faktisch möchte ich aber, wie bisher auch, natürlich nur Grundsteuer für meine Fläche (167 m²) bezahlen. Meine Frage nun, wie stelle ich das in der Grundsteuererklärung dar? Normalerweise soll man ja hier die Daten eintragen, die man mit dem Infoschreiben bekommen hat. Aber ich möchte da ja nicht 333 m² eintragen!

    Gibt es irgendwo eine Stelle, wo man die Teilung eintragen soll / muss sodass ich am Ende nur für meine 167 m² zahle.

    Hoffe jemand hat einen Tipp für mich.

    Grüße

    #2
    Hallo ruhrgerbiet,
    ich verschieb mal ins passende Unterforum, da wird dir eher geholfen.

    Hier geht es um ->Alles rund um dieses Forum. Anleitungen - Was kann verbessert werden - welche Foren sollten eingerichtet werden.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      Dann ist es wohl Wohnungseigentum und entsprechend zu behandeln.

      Kommentar


        #4
        Gibt es irgendwo eine Stelle, wo man die Teilung eintragen soll / muss sodass ich am Ende nur für meine 167 m² zahle.
        Ja, den Miteigentumsanteil am Flurstück gibt man als Zähler und Nenner in Zeile 11 des Hauptvordrucks (GW1) an,

        den selbst berechneten m²-Anteil in Zeile 4 der Anlage Grundstück (GW2).
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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