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Feststellung des Grundsteuerwerts - Ausstattungsmerkmale der Wohngebäude

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    Feststellung des Grundsteuerwerts - Ausstattungsmerkmale der Wohngebäude

    Hallo,

    bei der Erstellung der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 01.01.2022 ist mir aufgefallen, dass zu den Ausstattungsmerkmalen der Gebäude keine Angaben erforderlich sind.

    Kann mir ein Teilnehmer eine Erklärung dafür geben? Denn immerhin wirkt sich auch die Ausstattung auf den Mietwert und damit auf den Ertragswert aus. Zwar kann das Finanzamt bei bestehenden Gebäuden die Ausstattungsmerkmale aus den Akten entnehmen. Diese können sich aber seit dem Erstbezug des Gebäudes geändert haben.

    Danke im Voraus.

    Steuerzahler

    #2
    Das Gesetz sollte halt einfach und pauschal werden.

    Kommentar


      #3
      Danke für die schnelle Antwort.

      Ich kann allerdings nicht ohne weiteres erkennen, wie ein pauschales Verfahren zu den angestrebten zutreffenden Wertfeststellungen führen soll.



      Zuletzt geändert von Steuerzahler2015; 18.08.2022, 11:03.

      Kommentar


        #4
        Diskussionen dieser Art sind im ELSTER Anwenderforum nicht zielführend.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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