Hallo,
bei der Erstellung der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 01.01.2022 ist mir aufgefallen, dass zu den Ausstattungsmerkmalen der Gebäude keine Angaben erforderlich sind.
Kann mir ein Teilnehmer eine Erklärung dafür geben? Denn immerhin wirkt sich auch die Ausstattung auf den Mietwert und damit auf den Ertragswert aus. Zwar kann das Finanzamt bei bestehenden Gebäuden die Ausstattungsmerkmale aus den Akten entnehmen. Diese können sich aber seit dem Erstbezug des Gebäudes geändert haben.
Danke im Voraus.
Steuerzahler
bei der Erstellung der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 01.01.2022 ist mir aufgefallen, dass zu den Ausstattungsmerkmalen der Gebäude keine Angaben erforderlich sind.
Kann mir ein Teilnehmer eine Erklärung dafür geben? Denn immerhin wirkt sich auch die Ausstattung auf den Mietwert und damit auf den Ertragswert aus. Zwar kann das Finanzamt bei bestehenden Gebäuden die Ausstattungsmerkmale aus den Akten entnehmen. Diese können sich aber seit dem Erstbezug des Gebäudes geändert haben.
Danke im Voraus.
Steuerzahler
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