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Grundsteuer BadenW ürttemberg Käufergemeinschaft ohne prozentuale Zuteilu g

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    Grundsteuer BadenW ürttemberg Käufergemeinschaft ohne prozentuale Zuteilu g

    Moin zusammen.
    Wir hatten ein Zweifamilienhaus gekauft.
    Die Eltern meiner Lebenspartnerin, deren Tochter und ich.

    Wir haben keinerlei Aufteilung bzw, Zuteilung vorgenommen gehabt. Sprich jedem der 4 Personen gehören von allem 25%.
    Die Eltern meiner Lebenspartnerin sind verheiratet. ( wir beide sind nicht verheiratet, haben 2 Kinder )

    Wer kann mir hier eventuell einen Wegweiser geben, wir ich dies alles unterbringe in elster, und zwar ordnungsgemäß

    Lediglich der Vater meiner Lebenspartnerin hat einen Brief bekommen, welchen wir dann auch noch verlegt haben. Denke aber, dass wir dies auch über das Elster von meiner Lebenspartnerin vornehmen können, oder ?

    Lieben Dank im Vorraus, für Hilfe, welche uns hier hoffentlich zuteil wird.

    #2
    Ja, wer das abgibt ist egal. Ihr seid eine Grundstücksgemeinschaft natürlicher Personen. ZFH wisst ihr ja selbst. Alle Eigentümer müssen benannt werden. Das Infoschreiben braucht ihr nicht, nehmrt einfach den bisherigen Einheitswertbescheid zur Hilfe. Da steht Aktenzeichen usw. drin.

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      #3
      Denke aber, dass wir dies auch über das Elster von meiner Lebenspartnerin vornehmen können, oder ?
      Ja, das ist kein Problem. Für das Zweifamilienhaus muss ja nur eine Grundsteuererklärung eingereicht werden.

      Wenn beim Kauf keine Beschränkungen hinsichtlich der Verfügungsbefugnis über die jeweiligen Miteigentumsanteile in das Grundbuch

      eingetragen wurden, seid ihr eine Bruchteilsgemeinschaft, sonst eine Grundstücksgemeinschaft von ausschließlich natürlichen Personen.

      In Zeile 11 des Hauptvordrucks sind als Zähler und Nenner jeweils 1 einzutragen, darunter ist bei einheitlichem Bodenrichtwert erste Fläche

      auszuwählen. Bei den Eigentümern müssen alle vier nacheinander erfasst werden, als Miteigentumsanteil sind in Zeile 51 jeweils 1 und 4 einzutragen

      Zusätzlich müssen zur Gemeinschaft Angaben in den Zeilen 33 bis 38 des Hauptvordrucks gemacht werden, den Bereich muss man erst einblenden.

      In Zeile 3 der Anlage Grundstück sind dann die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert einzutragen, das Häkchen in Zeile 6 nicht vergessen !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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