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Bodenrichtwert und Bodenrichtwertzone bindend Grundsteuererklärung

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    Bodenrichtwert und Bodenrichtwertzone bindend Grundsteuererklärung

    Hallo, sind die Bodenrichtwerte und Bodenrichtwertzonen eigentlich bindend?
    Ich habe ein Flurstück was in zwei Bodenrichtwertzonen liegt. 1. 36€ für baureifes Land und 2. 5€ für private Grünfläche.
    Die amtliche Fläche umfasst 5843 Quadratmeter.
    Meine Frage: Sind diese beiden Werte für mein Flurstück bindend? Die tatsächliche Nutzung umfasst nämlich Gebäudefläche, Garten, Grünland, Verkehrsweg sowie sonstige Fläche, laut Katasterauszug. Schaue ich mir die Bodenrichtwerte in der Umgebung an, steht für sonstige Fläche 1€ im Grundsteuerportal. Kann ich mein Flurstück also eigenständig aufteilen und die entsprechenden Bodenrichtwerte angeben oder muss man sich an die Angaben im Portal halten auch wenn das so nicht stimmt?
    In unserer Ortschaft wäre das eine sehr unfaire Verteilung. Ich hoffe meine Frage ist verständlich.
    Viele Grüße

    #2
    Das ist keine Frage für das Anwenderforum. Wenn euch für euer Flurstück konkrete flächenbezogene Bodenrichtwerte mitgeteilt wurden,

    sind die zunächst mal "verbindlich" auch wenn sie objektiv falsch, sprich teilweise überhöht sein sollten. Die Finanzämter werden diese

    Werte heranziehen. Ohne Einspruch bringt man so etwas erfahrungsgemäß nicht so leicht weg.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Okay, danke für deine schnelle Antwort. Was würdest du in so einem Fall machen? Erstmal die Bodenrichtwerte, wie im Grundsteuerportal angegeben, zum ausfüllen der Erklärung nehmen und dann später Einspruch einlegen oder gleich die Werte eintragen die es eigentlich wären?

      Kommentar


        #4
        Das bleibt dir überlassen, wobei ja maximal 2 Bodenrichtwerte erfassbar sind. Will man mehr als 2 Bodenrichtwerte angeben,

        geht das nur über Ergänzende Angaben. Das führt dann zur Aussteuerung der Erklärung, die geht in die personelle Bearbeitung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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