Hallo zusammen,
für die Grundsteuerfeststellungserklärung BaWü hänge ich etwas in unserem konkreten Fall:
Mein Mann und ich sind zu je 1/2 Eigentümer eines Reihenhauses (kein Miteigentum/WEG, eigenes Flurstück).
Uns gehören ebenfalls zu je 1/2 zwei Garagen, die ebenfalls eigene Flurstücke haben.
Zwei weitere Flurstücke teilen wir uns zu je 1/6 mit 5 anderen Reihenhäusern (jedes Reihenhaus 1/6, dort wiederum ebenfalls 1/2 der jeweiligen Ehegatten - mein "persönlicher" Anteil ist also nur 1/12, ebenso der meines Mannes, BGB-Gemeinschaft), dabei handelt es sich um ein großes Grundstück, das als Park/Aufgang/Weg dient und ein (vermietetes) Häuschen.
Alle Flurstücke haben den gleichen Bodenrichtwert, nur das Flurstück des Reihenhauses ist ca hälftig in zwei Bodenrichtwerte geteilt.
Die folgenden Punkte sind mir unklar und ich wäre für Hilfe dankbar:
1) Gebe ich beim Hauptvordruck jedes einzelne dieser insgesamt 5 Flurstücke an, im Fall der Garagen und des Hauses Zähler/Nenner 1/1, bei den Gemeinschaftsflächen Zähler/Nenner 1/6?
In Zeile 51 gebe ich dann 1/2 (beide Ehegatten) an, das dann aber nicht aufgeschlüsselt für jedes Flurstück, sondern nur einmal?
2) Bei der Anlage Grundstück rechne ich dann die m² des einen Bodenrichtwerts zusammen (d.h. bei den gemeinsamen Flurstücken den realen m²- Wert von 1/6 der Gesamtfläche zusammen mit Garagen und hälftigem Hausgrundstück) und die m² des anderen Bodenrichtwerts gebe ich als zweiten an?
3) Wie sieht es mit der steuerbegünstigenden Angabe zu "überwiegend zu Wohnzwecken genutzt" aus? Hier würde ich eigentlich "ja" ankreuzen, da wir hier (nur) wohnen, aber wenn ich die gesamte Fläche sehe (Parkaufgang/Garagen/Garten komme ich auf einen Wert von unter 50% der gesamten Fläche, welcher mit Haus/Häuschen bebaut ist (keine weiteren Baufenster vorgesehen, Wohngebiet). Oder fallen Garagen/ Gärten hier bei der Betrachtung raus?
Es kommt ein horrend hoher Grundsteuerwert raus, wobei der alte von anno dazumal sicher zu gering war, aber das versechsfacht die bisherige Grundsteuer, deshalb meine Zweifel an der Richtigkeit..
Vielen Dank für die Hilfe!
für die Grundsteuerfeststellungserklärung BaWü hänge ich etwas in unserem konkreten Fall:
Mein Mann und ich sind zu je 1/2 Eigentümer eines Reihenhauses (kein Miteigentum/WEG, eigenes Flurstück).
Uns gehören ebenfalls zu je 1/2 zwei Garagen, die ebenfalls eigene Flurstücke haben.
Zwei weitere Flurstücke teilen wir uns zu je 1/6 mit 5 anderen Reihenhäusern (jedes Reihenhaus 1/6, dort wiederum ebenfalls 1/2 der jeweiligen Ehegatten - mein "persönlicher" Anteil ist also nur 1/12, ebenso der meines Mannes, BGB-Gemeinschaft), dabei handelt es sich um ein großes Grundstück, das als Park/Aufgang/Weg dient und ein (vermietetes) Häuschen.
Alle Flurstücke haben den gleichen Bodenrichtwert, nur das Flurstück des Reihenhauses ist ca hälftig in zwei Bodenrichtwerte geteilt.
Die folgenden Punkte sind mir unklar und ich wäre für Hilfe dankbar:
1) Gebe ich beim Hauptvordruck jedes einzelne dieser insgesamt 5 Flurstücke an, im Fall der Garagen und des Hauses Zähler/Nenner 1/1, bei den Gemeinschaftsflächen Zähler/Nenner 1/6?
In Zeile 51 gebe ich dann 1/2 (beide Ehegatten) an, das dann aber nicht aufgeschlüsselt für jedes Flurstück, sondern nur einmal?
2) Bei der Anlage Grundstück rechne ich dann die m² des einen Bodenrichtwerts zusammen (d.h. bei den gemeinsamen Flurstücken den realen m²- Wert von 1/6 der Gesamtfläche zusammen mit Garagen und hälftigem Hausgrundstück) und die m² des anderen Bodenrichtwerts gebe ich als zweiten an?
3) Wie sieht es mit der steuerbegünstigenden Angabe zu "überwiegend zu Wohnzwecken genutzt" aus? Hier würde ich eigentlich "ja" ankreuzen, da wir hier (nur) wohnen, aber wenn ich die gesamte Fläche sehe (Parkaufgang/Garagen/Garten komme ich auf einen Wert von unter 50% der gesamten Fläche, welcher mit Haus/Häuschen bebaut ist (keine weiteren Baufenster vorgesehen, Wohngebiet). Oder fallen Garagen/ Gärten hier bei der Betrachtung raus?
Es kommt ein horrend hoher Grundsteuerwert raus, wobei der alte von anno dazumal sicher zu gering war, aber das versechsfacht die bisherige Grundsteuer, deshalb meine Zweifel an der Richtigkeit..
Vielen Dank für die Hilfe!
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