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Grundsteuer NRW - Keller als Teileigentum - Gebäudeart

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    Grundsteuer NRW - Keller als Teileigentum - Gebäudeart

    Ich habe hier einen Keller als Teileigentum in einem Wohngebäude. Bei der Anlage GW2 ist das natürlich Teileigentum. Nun kann ich aber ja leider nicht bei Nr. 5 einfach die Fläche des Kellers eintragen, da der Keller ja ein "Nichtwohngrundstück" ist. Ich muss also Nr. 6 ausfüllen und da stellt sich dann direkt die Frage was für eine "Gebäudeart" der Keller ist. Ist als solches unverständlicherweise nicht aufgeführt (sollte ja nicht so selten sein). Ich nehme jetzt einfach mal "Lagergebäude ohne Mischnutzung" - oder hat jemand eine bessere Idee?

    Dann kommt natürlich direkt das nächste bekannte Problem: was ist die BGF des Kellers? die reine Fläche des Kellers? oder vielleicht inkl. irgendwelcher Wände, oder sogar Anteile an dem Flur dorthin....?

    #2
    ... oder vielleicht inkl. irgendwelcher Wände, oder sogar Anteile an dem Flur dorthin....?
    Der Begriff der Brutto-Grundfläche wird in der Anlage 42 zum Bewertungsgesetz definiert. Hier ein Auszug:

    Für die Ermittlung der BGF sind die äußeren Maße der Bauteile einschließlich Bekleidung, z. B. Putz und Außenschalen mehrschaliger Wandkonstruktionen,
    in Höhe der Bodenbelagsoberkanten anzusetzen.


    https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_42.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      das ist mir auch klar. Bei der Ermittlung der BGF für ein ganzes Gebäude ist das ja auch kein Problem. Was ist aber bitte die BGF von einzelnen Räumen? Nimmt man da die Hälfte der Wand bis zum Nachbarraum? und vor allem was ist mit den Verkehrsflächen? Ich glaube da hat sich der Gesetzgeber mal wieder Null Gedanken gemacht.

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        #4
        ... und vor allem was ist mit den Verkehrsflächen? Ich glaube da hat sich der Gesetzgeber mal wieder Null Gedanken gemacht.
        Das kann schon sein, aber das werden wir im Anwenderforum nicht gelöst bekommen. Das sind Details, zu denen es vielleicht mal

        Richtlinien geben wird oder auch nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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