Ich habe hier einen Keller als Teileigentum in einem Wohngebäude. Bei der Anlage GW2 ist das natürlich Teileigentum. Nun kann ich aber ja leider nicht bei Nr. 5 einfach die Fläche des Kellers eintragen, da der Keller ja ein "Nichtwohngrundstück" ist. Ich muss also Nr. 6 ausfüllen und da stellt sich dann direkt die Frage was für eine "Gebäudeart" der Keller ist. Ist als solches unverständlicherweise nicht aufgeführt (sollte ja nicht so selten sein). Ich nehme jetzt einfach mal "Lagergebäude ohne Mischnutzung" - oder hat jemand eine bessere Idee?
Dann kommt natürlich direkt das nächste bekannte Problem: was ist die BGF des Kellers? die reine Fläche des Kellers? oder vielleicht inkl. irgendwelcher Wände, oder sogar Anteile an dem Flur dorthin....?
Dann kommt natürlich direkt das nächste bekannte Problem: was ist die BGF des Kellers? die reine Fläche des Kellers? oder vielleicht inkl. irgendwelcher Wände, oder sogar Anteile an dem Flur dorthin....?
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