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Grundsteuer NRW - Tiefgaragenstellplatz

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    Grundsteuer NRW - Tiefgaragenstellplatz

    Hallo,

    Bei der Grundsteuererklaerung sind wir auf folgendes Problem gestoßen.
    wir haben ein 1 Familien- Reihenhaus, zu dem auch eine Tiefgaragenstellplatz (eigenes Gebäude) gehört.

    Wir haben separate Kaufverträge für das Haus und den Tiefgaragenstellplatz. Die gesamte Tiefgarage hat 44 Miteigentümer.

    Frage.
    Muss jeder der Eigentümer eine gesonderte Grundsteuererklaerung für den Tiefgaragenstellplatz ausfüllen (in dem dann nach unserem Verständnis jeweils alle 44 Eigentümer genannt werden müssen!) oder kann man die Garage einfach bei der Grundsteuererklaerung für das Haus angeben, so also wäre sie am Haus?

    Für sachdienliche Hinweise wären wir sehr dankbar.

    Viele Grüße aus Bonn,
    angelika

    #2
    ... oder kann man die Garage einfach bei der Grundsteuererklaerung für das Haus angeben, so also wäre sie am Haus?
    Wenn es bisher ein eigenes Aktenzeichen für das Teileigentum gibt, sollte man getrennte Erklärungen einreichen und

    in beiden Erklärungen unter Ergänzende Angaben beantragen, die Garage dem Wohnhaus zuzuordnen.

    Jeder erklärt sein Teileigentum nur für sich, die anderen Eigentümer kommen darin nicht vor.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

      Jeder erklärt sein Teileigentum nur für sich, die anderen Eigentümer kommen darin nicht vor.
      Hallo Charlie24

      danke, das hat mich schon weitergebracht.

      Mein Stand ist jetzt: (NRW, einzelner TG-Stellplatz, ohne Wohnung) =
      GW1: Bebautes Grundstück, Bruchteilsgemeinschaft,
      GW2: Sonstiges bebautes Grundstück , Grund und Boden: xxx qm + yyy EU Bodenrichtwert,
      KEINEN Ertragswert (=Gebäude), sondern bei "Sachwert bei Nichtwohngrundstück" den Stellplatz mit 3qm angelegt
      (anhand Dreisatz mit Gesamtfläche & ME-Anteil errechnet)

      So weit, so gut. Aber ganz am Ende soll ich mind. einen weiteren Miteigentümer eingeben, mit seinen persönlichen Daten die ich nicht habe, zB ME-Anteil, Geburtsdatum, Steuernummer usw). Ohne einen weiteren Eigentümer komme ich einfach nicht weiter...
      Oder ist der geschilderte Weg schon irgendwo falsch ?

      - - - - - - - - - - -

      Noch eine Frage, ich habe für alle Objekte diese Schreiben mit AZ bekommen, nur für den einzelnen TG-Stellplatz nicht...
      Kann es sein, dass das an der pauschalen Besteuerung mit 35eu liegt, von der ich irgendwo gelesen habe ?
      Muss ich dann überhaupt bei Elster erklären ? Macht ja keinen Sinn, wenn es im Nachgang pauschal läuft...

      Vielen Dank

      PS: Was haben die uns da nur angetan. Und warum ?
      Zuletzt geändert von DerVerzweifelte; 26.01.2023, 14:09.

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        #4
        danke, das hat mich schon weitergebracht.
        Offenbar nicht ! Wenn dir der TG-Stellplatz allein gehört, dann bist du Alleineigentümer. Bruchteilsgemeinschaft ist dann falsch.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Offenbar nicht ! Wenn dir der TG-Stellplatz allein gehört, dann bist du Alleineigentümer. Bruchteilsgemeinschaft ist dann falsch.

          Ah OK, Danke.
          Könntest Du trotzdem nochmal über mein Geschriebenes schauen ? Ich hatte einiges geändert (bis 13:09 Uhr),
          und Du hattest schon um 13:00 geantwortet... Bevor ich jetzt alles ändere...

          PS: Ich bin natürlich Miteigentümer mit ME-Anteil für den TG-Stellplatz, in einer grossen Wohnanlage, nur zur Info

          1.000 Dank

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            #6
            Noch eine Frage, ich habe für alle Objekte diese Schreiben mit AZ bekommen, nur für den einzelnen TG-Stellplatz nicht..
            .
            Möglicherweise gehört der zu einer Wohnung, dann musst du ihn dort mit erklären.

            PS: Ich bin natürlich Miteigentümer mit ME-Anteil für den TG-Stellplatz, in einer grossen Wohnanlage, nur zur Info
            Natürlich, der TG-Stellplatz ist aber Teileigentum und gehört dir allein.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Vielleicht kann jemand mir bei dem nahezu gleichen Problem helfen...
              Ich habe in NRW in einem Gebäude eine Wohnung (eigene Steuernummer) und eine Tiefgarage (andere Steuernummer), muss also 2 Erklärungen zur neuen Grundsteuer abgeben - und habe jahrelang eben auch für beides Grundsteuer gezahlt.
              Bei der Wohnung hat das (nach einigen Anläufen) geklappt.
              Die gleichen Angaben habe ich im ersten Schritt für die Tiefgarage übernommen und im Bereich der Größe, qm-Anteile... sowie dem Hinweis auf „Tiefgarage" geändert.
              Immer wieder werden die gleichen Fehler angezeigt... Im Forum wird häufig genau dieses Problem angesprochen.
              FRAGE: Gibt es irgendwo eine Aufstellung oder einen Vordruck, welche Felder in welchem Teil der Erklärung - im Gegensatz zum Wohneigentum - bei einer Tiefgarage mit eigenem Grundbuch geändert eingetragen werden müssen?

              Vielen Dank für die Hilfe.
              Ich habe die Lösung hier gefunden: https://youtu.be/D85W8bPjEEE
              Zuletzt geändert von PeKoDe; 22.03.2023, 11:00.

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                #8
                Bei Teileigentum müssen Angaben zum Sachwert gemacht werden, nicht zum Ertragswert. In der Regel sind die mit dem Teileigentum des

                TG-Stellplatzes verbundenen Miteigentumsanteile am Flurstück wesentlich geringer als bei einer Wohnung. Außerdem macht es regelmäßig Sinn,

                bei einem zu einer Wohnung gehörenden TG-Stellplatz die Zuordnung zur Wohnung zu beantragen (siehe Beitrag '#2), damit die Bewertung

                zum Ertragswert erfolgt. Wer kennt schon die Bruttogrundfläche des eigenen TG-Stellplatzes ?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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