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Grundsteuererklärung: 1 Grundstück (4 Flurstücke) bebaut mit 2 Häusern...?

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    Grundsteuererklärung: 1 Grundstück (4 Flurstücke) bebaut mit 2 Häusern...?

    Guten Tag Zusammen,

    ich bin genötigt für einen Ü85-Angehörigen die Grundsteuererklärung abzugeben. Alle erforderlichen Angaben habe ich m.E. zusammengetragen und scheitere bereits am Anfang der Elster-Grundsteuererfassung.

    Hier wird alles mögliche abgefragt, unter anderem ob es um ein Einfamilien- oder Zweifamilienhaus geht. Nichts was zu meiner Situation passt, da es bei mir um 1 Grundstück, bebaut mit einem Ein- und einem Zweifamilienhaus geht.

    Wie ist dafür die Vorgehensweise?

    Ich habe gesucht, aber keine schlüssige Lösung gefunden. Und ich habe extra noch einmal geprüft, ob die Häuser in der Vergangenheit getrennt veranlagt wurden, nein, die letzten Jahrzehnte gab es 1 Festsetzungsbescheid für beide Häuser mit einer Steuernummer.

    Es wäre schön, wenn mir jemand auf die Sprünge helfen könnte und vielleicht sehe ich auch gerade den Wald vor lauter Bäumen nicht.

    Beste Grüße und bleibt gesund.

    #2
    Ein Grundstück mit 3 Wohnungen gilt als Mietwohngrundstück, wenn die Wohnnutzung mindestens 80% ausmacht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort!

      In meinem Fall werden alle 3 Wohnungen innerhalb der Familie mietfrei genutzt, da erschließt es sich einem nicht, dass das dann ein "Mietwohngrundstück" sein soll

      Kommentar


        #4
        da erschließt es sich einem nicht, dass das dann ein "Mietwohngrundstück" sein soll
        Das sind rechtliche Definitionen aus dem Bewertungsgesetz, damit hat man selten zu tun. Ganz präzise war meine Aussage auch nicht,

        die Wohnnutzung muss nämlich mehr als 80% ausmachen.

        § 249 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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