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Grundsteuer Sachsen-Anhalt; mit EFH bebautes Grundstück + Anteil Privatstrasse

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    Grundsteuer Sachsen-Anhalt; mit EFH bebautes Grundstück + Anteil Privatstrasse

    Hallo,

    ich benötige Hilfe beim Ausfüllen der Grundsteuererklärung für Sachsen-Anhalt.
    Uns gehört ein mit einem EFH bebautes Grundstück und den Anteil an einer Privatstrasse (1/6). Im Informationsschreiben zur Erklärungsabgabe ist sowohl das Flurstück für das Wohngrundstück als auch die Flurstücke für die Privatstrasse aufgeführt, so dass ich davon ausgehe, dass nur eine Erklärung abzugeben ist. Ich habe nun im Hauptvordruck GW 1 die Flurstücke mit den jeweiligen Eigentumsanteilen (1/1 fürs bebaute Grundstück und 1/6 für die Straße) erfasst. Mir ist allerdings nicht klar, wie ich die Steuerbefreiung für die Straße korrekt erfassen kann. In der Anlage GW2 habe ich nur die Möglichkeit gefunden, eine Eintragung vorzunehmen, nach der der gesamte Grundbesitz für steuerbegünstigte Zwecke verwendet wird. Dies wäre natürlich nicht korrekt, da nur die Flurstücke der Straße für eine Steuerbefreiung in Betracht kommen.
    Kann mir jemand auf die Sprünge helfen, wie ich unsere Grundstücke und die Steuerbefreiung korrekt in Elster erfasse?

    Vielen Dank im Voraus.

    #2
    Eine Steuerbefreiung kenne ich nur für öffentliche Verkehrsflächen, nicht für Privatwege.

    Ausnahme: Der Weg ist gewidmet
    Zuletzt geändert von Charlie24; 19.08.2022, 13:08.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      vielen Dank für die schnelle Antwort. Die Straße wurde bisher nicht besteuert, so dass ich jetzt schlicht unterstellt habe, dass dies auch in Zukunft so ist.

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        #4
        Ich habe gerade noch mal die Nutzung laut Liegenschaftskataster eingesehen, dort ist als Nutzung auch „Straßenverkehr“ angegeben.

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          #5
          Die Straße wurde bisher nicht besteuert, so dass ich jetzt schlicht unterstellt habe, dass dies auch in Zukunft so ist
          Im bisherigen Einheitswertsystem haben die Flächen und deren Bodenrichtwert eher keine Rolle gespielt,

          daraus kann man m. E. nicht den Schluss ziehen, das der Weg dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist.

          https://www.haufe.de/recht/deutsches..._HI889345.html
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Alles klar, dann muss ich mich erst einmal schlau machen ob die Straße „gewidmet“ ist.
            Vielen Dank!

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