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Grundsteuererklärung Bayern - Tiefgaragenaufteilung

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    Grundsteuererklärung Bayern - Tiefgaragenaufteilung

    Hallo liebe Grundsteuerprofis,

    für meinen Tiefgaragenstellplatz, der zu einem Wohnblock gehört, habe ich ein eigenes Aktenzeichen bekommen, was bedeutet, dass ich hier eine eigene Erklärung abgeben muss.

    Die Tiefgarage ist insgesamt in 710/10000 Miteigentumsanteile aufgeteilt, wovon ich 1/152 besitze. Der Stellplatz in der Tiefgarage ist selbstverständlich deutlich kleiner als 50m², so dass die Nutzfläche nicht angegeben werden muss. Ist mein wirtschaftlicher Anteil an der Tiefgarage dann 4/10000 (710/152=4,67)? Die Nutzfläche ist mit 0 anzugeben. Nur damit das Formular richtig ausgefüllt wird.

    Danke schon mal für eure Unterstützung
    Rainer

    #2
    Der Zähler für die Zeile 6 der Anlage Grundstück ist: 4,67105, der Nenner 10000. Beim Zähler können 5 Nachkommastellen erfasst werden,

    deshalb darf m. E. nicht vorher gerundet werden.

    Der 0-Wert bei der Nutzfläche ist dann korrekt, wenn der Stellplatz zu einer Wohnnutzung gehört.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      vielen Dank für die Info. Dann hatte ich das schon richtig vermutet, dass ich mir den Anteil selbst ausrechnen muss, nur zu früh gerundet. Ja, der Garagenstellplatz ist Bestandteil eines Wohnraummietvertrags.

      Vielen Dank
      Rainer

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