Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer Niedersachsen/ 1 Garage auf 2 Flurstücken

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer Niedersachsen/ 1 Garage auf 2 Flurstücken

    Ich bin noch einmal etwas mehr am grübeln. Ein Zweifamilienhaus steht auf dem einen Flurstück. Die Garage auf beiden Flurstücken zum Teil. Was muss ich bei dem Flurstück eingeben, wo ein Teil der Garage steht, aber nicht das Haus. Unbebaut kann ja nicht sein, nach meiner Logik. Oder sonstige bebaute Grundstücke? Oder wird das dem Hausflurstück zugerechnet. Ich glänze leider mit völliger Ahnungslosigkeit, und möchte auch nichts falsch machen. Danke für eine Antwort schon im Voraus.

    #2
    Meines Erachtens wird das dem Hausflurstück zugerechnet, es gehört zur gleichen wirtschaftlichen Einheit.

    Anders wäre das nur, wenn es aktuell 2 Aktenzeichen gäbe. Da wäre aber dann ein Antrag auf Zusammenlegung sinnvoll
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie, vielen Dank für deine Antwort. Ich habe es mit 2 AZ zu tun. Somit würde ich die Garagenquadratmeter dann auf 2 Flurstücke aufteilen, ich hoffe, das wäre dann der Richtigkeit und Sorgfalt entsprechend. LG

      Kommentar


        #4
        Somit würde ich die Garagenquadratmeter dann auf 2 Flurstücke aufteilen, ich hoffe, das wäre dann der Richtigkeit und Sorgfalt entsprechend.
        Das ist im Moment dann sicher richtig. Wenn aber beide Garagen zur Wohnnutzung gehören, macht es in jedem Fall Sinn,

        in beiden Erklärungen unter Ergänzende Angaben die Zusammenführung zu nur einer wirtschaftlichen Einheit zu beantragen.

        Auch in Niedersachsen gibt es Vergünstigungen für Garagen, die einer Wohnnutzung zugeordnet sind.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X