Ich bin noch einmal etwas mehr am grübeln. Ein Zweifamilienhaus steht auf dem einen Flurstück. Die Garage auf beiden Flurstücken zum Teil. Was muss ich bei dem Flurstück eingeben, wo ein Teil der Garage steht, aber nicht das Haus. Unbebaut kann ja nicht sein, nach meiner Logik. Oder sonstige bebaute Grundstücke? Oder wird das dem Hausflurstück zugerechnet. Ich glänze leider mit völliger Ahnungslosigkeit, und möchte auch nichts falsch machen. Danke für eine Antwort schon im Voraus.
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Grundsteuer Niedersachsen/ 1 Garage auf 2 Flurstücken
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Meines Erachtens wird das dem Hausflurstück zugerechnet, es gehört zur gleichen wirtschaftlichen Einheit.
Anders wäre das nur, wenn es aktuell 2 Aktenzeichen gäbe. Da wäre aber dann ein Antrag auf Zusammenlegung sinnvollFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Somit würde ich die Garagenquadratmeter dann auf 2 Flurstücke aufteilen, ich hoffe, das wäre dann der Richtigkeit und Sorgfalt entsprechend.
in beiden Erklärungen unter Ergänzende Angaben die Zusammenführung zu nur einer wirtschaftlichen Einheit zu beantragen.
Auch in Niedersachsen gibt es Vergünstigungen für Garagen, die einer Wohnnutzung zugeordnet sind.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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