Grundsteuer - Streuobstwiese unter Naturschutz

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  • S-Gerd
    Neuer Benutzer
    • 19.08.2022
    • 3

    #1

    Grundsteuer - Streuobstwiese unter Naturschutz

    Muss ich eine Obstbrache als "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" angeben, wenn das Flurstück für Naturschutzzwecke and die Obere Landesbehörde verpachtet ist. Der BUND kümmert sich um die "Pflege" d.h. baut Nistmöglichkeiten für die Vögel und Fledermäuse. Es wird versucht den Altbaumbestand zu erhalten. Es findet keine landwirtschaftliche Nutzung statt. Das Obst was wächst wird von den BUND-Mitgliedern geertnet.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 19.08.2022, 16:37.
  • XaverWdg
    Erfahrener Benutzer
    • 18.02.2017
    • 1048

    #2
    Musste bis jetzt Grundsteuer dafür bezahlt werden?

    Kommentar

    • S-Gerd
      Neuer Benutzer
      • 19.08.2022
      • 3

      #3
      Ja, das Flurstück war als Obstgrundstück gekauft worden. Mittlerweile ist es jedoch an die Behörde verpachtet und der BUND kümmert sich darum. Ich habe die Nutzungsänderung nicht der Gemeinde mitgeteilt. Die Aktion mit der Grundsteuer wäre jetzt vielleicht ein guter Anlass.

      Kommentar

      • S-Gerd
        Neuer Benutzer
        • 19.08.2022
        • 3

        #4
        Ich habe aber schon ein Problem bei dem Hauptvordruck GW1 Punkt2 Lage des Grundstücks.
        Dort wird nach der Hausnummer gefragt Das Flurstück (Streuobstwiese) hat aber keine Hausnummer sondern nur die Lagebezeichnung, usw. Lässt man die Hausnummer weg meldet Elster einen Fehler.
        Muss man da die Angaben des Hauses, in dem man wohnt angeben?
        Für dieses Haus habe ich ja schon eine Feststellung abgegeben.

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45929

          #5
          Was man zur Lage angeben muss, hängt vom Bundesland ab. Das wurde bisher nicht angegeben.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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