Muss ich eine Obstbrache als "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" angeben, wenn das Flurstück für Naturschutzzwecke and die Obere Landesbehörde verpachtet ist. Der BUND kümmert sich um die "Pflege" d.h. baut Nistmöglichkeiten für die Vögel und Fledermäuse. Es wird versucht den Altbaumbestand zu erhalten. Es findet keine landwirtschaftliche Nutzung statt. Das Obst was wächst wird von den BUND-Mitgliedern geertnet.
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Keine Ankündigung bisher.
Grundsteuer - Streuobstwiese unter Naturschutz
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Ich habe aber schon ein Problem bei dem Hauptvordruck GW1 Punkt2 Lage des Grundstücks.
Dort wird nach der Hausnummer gefragt Das Flurstück (Streuobstwiese) hat aber keine Hausnummer sondern nur die Lagebezeichnung, usw. Lässt man die Hausnummer weg meldet Elster einen Fehler.
Muss man da die Angaben des Hauses, in dem man wohnt angeben?
Für dieses Haus habe ich ja schon eine Feststellung abgegeben.
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Was man zur Lage angeben muss, hängt vom Bundesland ab. Das wurde bisher nicht angegeben.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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