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Grundsteuererklärung BY, Anlage Grundstück: 1 Flurstück, 3 Grundbuchblätter

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    Grundsteuererklärung BY, Anlage Grundstück: 1 Flurstück, 3 Grundbuchblätter

    Hallo,

    ich bin mir momentan nicht sicher, ob ich die richtigen Angaben zum Grund und Boden in der Anlage Grundstück (BayGrSt 2) gemacht habe.

    Die wirtschaftliche Einheit besteht aus einer Eigentumswohnung, einem Kellerabteil und einem TG Stellplatz innerhalb einer WEG. Das Gebäude steht vollständig auf einem einzigen Flurstück auf der Gemarkung einer einzelnen Gemeinde. Für die drei Teileigentumsverhaltnisse (Whg, K, TG) gibt es drei separate Grundbuchblätter mit jeweils eigener Nummer für dasselbe Flurstück. Die Fläche des Flurstücks ist in allen drei Grundbuchblättern identisch.

    Bei den Angaben zum Flurstück kann man nur eine Grundbuchblattnummer angeben. Wenn man nun drei Einträge für dasselbe Flurstück aber mit den unterschiedlichen Grundbuchblättern anlegt, addiert Mein Elster automatisch die Flurstückflächen, d.h. man bekommt in meinem Fall eine dreifache Größe des Flurstücks. Diesen Wert kann man in Mein Elster auch nicht manuell korrigieren, da das Feld ausgegraut ist.

    Momentan habe ich nur einen Eintrag für das Flurstück mit seiner realen Größe vorgenommen und die Grundbuchblattnummer des größten Teileigentumsverhälnisses (Whg.) angegeben. Bei der Angabe zum wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler habe ich die Zähler der drei Grundbuchblätter addiert.

    Stimmt dies so?

    Vielen Dank im Voraus für Eure kurze Einschätzung!

    Gruß,

    Alex

    #2
    Stimmt dies so?
    Im Ergebnis schon, transparenter ist es aber, das Flurstück dreimal zu erfassen. Dass dann die 3-fache Fläche angezeigt wird,

    ist ein Schönheitsfehler, aber nicht bewertungserheblich. Darauf wird auch hingewiesen.

    Summe_Flurstück.JPG
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort!
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      [..]
      ist ein Schönheitsfehler, aber nicht bewertungserheblich. Darauf wird auch hingewiesen.

      Summe_Flurstück.JPG
      Ich interpretiere den hervorgehobenen Hinweis

      "[..] Der "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil" ist hierbei nicht berücksichtigt"


      allerdings dahingehend, dass dieser Wert die Gesamtsumme, aber nicht den mir gehöhrenden Anteil an der Gesamtsumme repräsentiert, d.h. nicht

      Mein Anteil an der Gesamtsumme der Flurstücksflächen = ( <Summe aller Zähler> / Nenner ) * Gesamtsumme der Flurstücksflächen


      Woraus ergibt sich Deine Aussage, dass dies nicht bewertungserheblich ist, wenn hier eine zu große Gesamtsumme steht? Welchen Sinn hat diese Information denn dann überhaupt?

      Im Papiervordruck existiert eine solche Summenbildung übrigens gar nicht ... (wahrscheinlich ein Indiz dafür, dass es bewertungsunerheblich ist ...)

      Gruß,

      Alex
      Zuletzt geändert von alexsch; 19.08.2022, 18:45.

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        #4
        Ich kann ebenfalls bestätigen dass die Gesamtsumme nur ein Schönheitsfehler ist und keinerlei Einfluss auf die Bewertung hat.
        Zuletzt geändert von RedHeat; 20.08.2022, 01:14.

        Kommentar


          #5
          Vielen Dank für die Einschätzungen! Dann muss ich wohl meine Erklärung nochmal abändern, sobald mich die AusweisApp2 mittels meines Smartphones wieder in meinen Mein ELSTER Account reinlässt ..

          Schönes Wochenende!

          Kommentar


            #6
            Bewertungserheblich sind nur die aufgrund der Miteigentumsanteile errechneten m² der wirtschaftlichen Einheit,

            hier mal ein Beispiel in Tabellenform:

            Beispiel_ETW mit_TG.JPG
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Hallo Charlie24,

              vielen Dank für das Beispiel!

              Gruß,

              Alex

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