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Grundsteuer - Wert für Zeile 4 Anlage Grundstück

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    Grundsteuer - Wert für Zeile 4 Anlage Grundstück

    Ich brauche Hilfe zur Eingabe der Grundsteuer. Probleme habe ich mit dem Formular GW2 Punkt 4 - Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil)-Grundstückes. Es geht um eine Eigentumswohnung: was setzte ich hier ein - die Größe meiner Wohnung oder die des Gesamtenhauses. Mir hatte jemand gesagt, der Wert sei folgender: Gesamtgröße dividiert durch 1000 x Miteigentumsanteil . Stimmt das oder was muss ich da reinschreiben - bin echt ratlos !

    #2
    Wobei es sich bei der Gesamtgröße um die Grundstücksgröße handelt.

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      #3
      Es geht hier um die m²-Anteile am Grund und Boden, doch nicht um die Größe deiner Wohnung !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Jetzt für Doofe: ich nehme die Gesamtquadratmeterzahl des Grundstückes , in diesem Fall1794,22 und dividiere diese durch 1000 x meinen Eigentumsanteil von 89,32 - ist das korrekt?

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          #5
          Dass ein Flurstück 1794,22 m² - also Bruchteile von m² - hat, habe ich allerdings noch nie gesehen, aber generell geht das so.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            1794,22 m2 ist die Angabe, die ich von meiner Hausverwaltung erhalten habe. Demnach wäre dann also der Wert, den ich dort eintragen müsste 160 m2 ?!

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              #7
              1794,22 m2 ist die Angabe, die ich von meiner Hausverwaltung erhalten habe.
              Ich würde lieber im notariellen Kaufvertrag nachsehen, da stehen die Flächengrößen auch drin. Bei den genannten Werten

              wären die 160 m² richtig.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Vielen Dank an alle, die mir hier geantwortet und somit geholfen haben !!!

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                  #9
                  Zitat von Charlie24
                  Ich würde lieber im notariellen Kaufvertrag nachsehen, da stehen die Flächengrößen auch drin.
                  Oder in deinem Grundbuchauszug. Da steht auch der Teileigentums-Bruch drin, also wieviel Tausendstel oder Zehntausendstel dein Anteil am Grundstück ausmacht.

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                    #10
                    Da steht auch der Teileigentums-Bruch drin, also wieviel Tausendstel oder Zehntausendstel dein Anteil am Grundstück ausmacht.
                    Der war aber klar. Zweifelhaft war die Angabe der Hausverwaltung zur Fläche des Flurstücks, aber auch die steht natürlich im Grundbuchauszug.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Ich muss mich leider noch einmal an die Community wenden, denn es hat sich herausgestellt, dass unsere Hausverwaltung falsche Daten vergeschickt hat. Ich hänge nach wie vor an Formular GW2 Punkt 4 "Angaben Flächen und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks. Die richtige Grundstücksfläche ist 541 m2 - mein Miteigentumsanteil beträgt 82,39 m2 - der Bodenwert ist korrekt gewesen. Was trage ich denn nun hier als Fläche des Grundstücks in m2 ein? Ich finde nicht die richtige Formel hierfür :-(

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                        #12
                        Ein Eigentumsanteil ist eine Zahl ohne Einheit und außerdem maximal 1. Ausweislich #4 ist dein Anteil tatsächlich 82,93/1000. Dort steht auch die Formel. Das Ergebnis rundest du ab.

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                          #13
                          Hallo zusammen, ja es ist wirklich ein Elend mit den geforderten Angaben, wie sie von GuneterB beklagt werden. Ich versuch's mal mit einfachen Worten:
                          1. Wichtig das betreffende Bundesland.
                          Ich bin in BW zu Hause und hier haben wir ein Bodenrichtwert-Informationssystem "BORISBW". Dort sind die Info's über Flur-Nr. (sofern vorhanden), Flurstück-Nr., Grundstücksgrößen, Bodenrichtwerte und andere Angaben allein durch die Eingabe der Adresse des Objekts abzurufen.
                          2. Unterscheide
                          "Fläche in m²" im Abschnitt Gemarkung(en) und Flurstücke des Grundvermögens = Gesamtfläche des Grundstücks und
                          "Fläche des Grundstücks in m²" im Abschnitt Angaben zu Grund und Boden = !! rechnerischer Anteil der Eigentumsfläche (Wohnung) !!
                          "MEA (Miteigentumsanteil) der Wohnung in einer in Bruchform dargestellten Zahl, festgelegt in der Teilungserklärung und notariell beglaubigt im Kaufvertrag.
                          3. Verhältnisrechnung Bodenrichtwert / Miteigentumsanteil / Sondereigentum (Wohnung)
                          Dazu gebe ich drei fiktive Werte vor: Grundstücksgröße = 3.277 m², Bodenrichtwert = 1200,00 €/m² und einem MEA von 289,5 / 10.000 bei einer Wohnungsgröße von 98,85 m².
                          Die Fläche des Grundstücks in m² (Wohnung) beträgt demnach: 3.277 m² div. 10.000 = 0,3277 m² mal 289,5 = 94,87 (abgerundet 94 m²). Im Ergebnis bedeutet das, dass der MEA von 289,5/10000 einem Anteil von 94 m² an der Gesamtgrundstücksfläche entspricht, der dann in der Folge von den Finanzämtern der Städte und Gemeinden mit weiteren Kennzahlen und Hebesätzen multipliziert wird und dann als neue Grundsteuer zu Buche schlägt.

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                            #14
                            Hallo wie sind Flurstücke IN RLP mit unterschiedlicher Nutzung einzutragen
                            wie ist ein Flurstück ohne ANGABE EINER NUTZUNGSART einzutragen?
                            DANKE AN ALLE

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                              #15
                              Danke KJH, dann habe ich das jetzt zum Glück richtig gemacht und es wurde auch kein Fehler mehr gemeldet. Aber ehrlich gesagt, ich habe noch nicht einmal die "Hilfe" in Elster verstanden. Warum konnte man dort nicht auch einfach so eine Formel reinschreiben, wie Sie das gerade gemacht haben. Vielen Dank hierfür. Bin mir sicher, dass es jede Menge Fehler geben wird bei den Einreichungen durch die Eigentümer. Aber wenn das so gewollt ist, dann bitte !

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