Auf einem Flurstück befindet sich eine Doppelhaushälfte und ein Dreispänner. Insgesamt handelt es sich um 5 Eigentümer (jedes DH-Hälfte/Reihenhaus einer). In Grundbuch-Teilungserklärung ist der jeweilige Miteigentumsanteil festgehalten (incl. Sondereigentumsangaben zum jeweiligen Reihenhaus). Ich hätte jetzt gesagt, dass es sich hier um eine Bruchteilsgemeinschaft handelt. Ist das richtig ?
Ins Grübeln gebracht hat mich:
a) Ich muss einen Namen der Grundstücksgemeinschaft eingeben. Wir sind 5 verschiedene Eigentümer. Da gibts keinen Gemeinschaftsnamen
b) Warum muss ich namentlich noch zwei Eigentümer und bei diesen Anteil an der wirtschaftlichen Einheit in Erfahrung bringen ?
c) Es kommt der Hinweis, dass ich die Identifikationsnummer der beiden Eigentümer angeben soll. Den geben die mir ja nie. Würde ich auch nicht hergeben.
d) Warum muss ich Empfangsvollmachtsangaben machen ? Ich geb doch einfach nur meine Grundsteuererklärung ab
Das alles hat mich so ins Grübeln gebracht, dass ich mittlerweile vermute, dass 0 Alleineigentum einer natürlichen Person der richtige Punkt ist.
Ist dem so ?
Ins Grübeln gebracht hat mich:
a) Ich muss einen Namen der Grundstücksgemeinschaft eingeben. Wir sind 5 verschiedene Eigentümer. Da gibts keinen Gemeinschaftsnamen
b) Warum muss ich namentlich noch zwei Eigentümer und bei diesen Anteil an der wirtschaftlichen Einheit in Erfahrung bringen ?
c) Es kommt der Hinweis, dass ich die Identifikationsnummer der beiden Eigentümer angeben soll. Den geben die mir ja nie. Würde ich auch nicht hergeben.
d) Warum muss ich Empfangsvollmachtsangaben machen ? Ich geb doch einfach nur meine Grundsteuererklärung ab
Das alles hat mich so ins Grübeln gebracht, dass ich mittlerweile vermute, dass 0 Alleineigentum einer natürlichen Person der richtige Punkt ist.
Ist dem so ?
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