Grundsteuererklärung Bayern Bruchteilsgemeinschaft oder Alleineigentum nat. Person ?

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  • Douny
    Neuer Benutzer
    • 19.08.2022
    • 4

    #1

    Grundsteuererklärung Bayern Bruchteilsgemeinschaft oder Alleineigentum nat. Person ?

    Auf einem Flurstück befindet sich eine Doppelhaushälfte und ein Dreispänner. Insgesamt handelt es sich um 5 Eigentümer (jedes DH-Hälfte/Reihenhaus einer). In Grundbuch-Teilungserklärung ist der jeweilige Miteigentumsanteil festgehalten (incl. Sondereigentumsangaben zum jeweiligen Reihenhaus). Ich hätte jetzt gesagt, dass es sich hier um eine Bruchteilsgemeinschaft handelt. Ist das richtig ?
    Ins Grübeln gebracht hat mich:
    a) Ich muss einen Namen der Grundstücksgemeinschaft eingeben. Wir sind 5 verschiedene Eigentümer. Da gibts keinen Gemeinschaftsnamen
    b) Warum muss ich namentlich noch zwei Eigentümer und bei diesen Anteil an der wirtschaftlichen Einheit in Erfahrung bringen ?
    c) Es kommt der Hinweis, dass ich die Identifikationsnummer der beiden Eigentümer angeben soll. Den geben die mir ja nie. Würde ich auch nicht hergeben.
    d) Warum muss ich Empfangsvollmachtsangaben machen ? Ich geb doch einfach nur meine Grundsteuererklärung ab

    Das alles hat mich so ins Grübeln gebracht, dass ich mittlerweile vermute, dass 0 Alleineigentum einer natürlichen Person der richtige Punkt ist.
    Ist dem so ?
  • multi
    Erfahrener Benutzer
    • 03.01.2018
    • 4268

    #2
    Zitat von Douny Beitrag anzeigen

    Das alles hat mich so ins Grübeln gebracht, dass ich mittlerweile vermute, dass 0 Alleineigentum einer natürlichen Person der richtige Punkt ist.
    Ist dem so ?
    Korrekt. Du bist Alleineigentümer von Wohneigentum auf deinem Teil des Grundstücks.

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    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45933

      #3
      Das ist offensichtlich alles Wohnungseigentum. Jedes einzelne Objekt ist eine eigene wirtschaftliche Einheit, für die

      eine Grundsteuererklärung einzureichen ist.

      ... dass ich mittlerweile vermute, dass 0 Alleineigentum einer natürlichen Person der richtige Punkt ist.
      Wenn dir dein Wohnungseigentum allein gehört, ist das richtig. oft stimmt auch Ehegatten, Bruchteilsgemeinschaft nur ganz ganz selten.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      • Douny
        Neuer Benutzer
        • 19.08.2022
        • 4

        #4
        Ah cool, vielen Dank für die Antworten. Das selber rauszufinden, ist aber wirklich nicht leicht.

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        • Kloebi
          Erfahrener Benutzer
          • 20.02.2011
          • 4670

          #5
          Wenn es im bisherigen Einheitswertbescheid auch Wohneigentum war, sollte das doch nicht allzu schwer fallen.

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          • Douny
            Neuer Benutzer
            • 19.08.2022
            • 4

            #6
            Doch, fällt schwer. Auch meine Nachbarn hätten 'Bruchteilsgemeinschaft' ausgewählt. Nur war ich halt der erste, der die Erklärung angegangen ist. Und zum 'bisherigen Einheitswertbescheid': Ich hab keine Ahnung, was das sein soll. Hab#s jetzt zwar gegooglet, aber ich kenn einen solchen nicht. Ist mir noch nie untergekommen und ich heb alle Schreiben auf.

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            • Kloebi
              Erfahrener Benutzer
              • 20.02.2011
              • 4670

              #7
              Im Jahr nach dem Kauf der ETW hast du einen Einheitswertbescheid und Grundsteuermeßbescheid vom FA bekommen, zum nächsten 01.01. jede Wette. Schau mal in deinen Kaufunterlagen. Ansosnten hättest du auch bisher keine Grunsteuer bezahlen können.

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              • multi
                Erfahrener Benutzer
                • 03.01.2018
                • 4268

                #8
                Zitat von Douny Beitrag anzeigen
                Doch, fällt schwer. Auch meine Nachbarn hätten 'Bruchteilsgemeinschaft' ausgewählt. Nur war ich halt der erste, der die Erklärung angegangen ist.
                Dann solltest du so nett sein, und ihnen sagen, dass sie das nicht sind.

                Zitat von Douny Beitrag anzeigen
                Und zum 'bisherigen Einheitswertbescheid': Ich hab keine Ahnung, was das sein soll. Hab#s jetzt zwar gegooglet, aber ich kenn einen solchen nicht. Ist mir noch nie untergekommen und ich heb alle Schreiben auf.
                Ohne Bescheid über den Einheitswert könntest du kein Aktenzeichen haben und deine Gemeinde keine Grundsteuer festgesetzt haben. Glaub mir, es gibt den Bescheid, und wenn ihn der Hund vom Briefträger gefressen hat.

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                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45933

                  #9
                  Ohne Bescheid über den Einheitswert könntest du kein Aktenzeichen haben und deine Gemeinde keine Grundsteuer festgesetzt haben.
                  Manchmal gibt der Verkäufer den Bescheid nicht weiter und dann hat man nur eine Zurechnungsfortschreibung, in der steht: Einheitswert wie bisher ...
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar

                  • Douny
                    Neuer Benutzer
                    • 19.08.2022
                    • 4

                    #10
                    Natürlich hab ich meinen Nachbarn gesagt, dass Bruchteilsgemeinschaft die falsche Wahl ist.
                    Der Bauträger hat uns wohl den Bescheid nicht gegeben. Und wenn man nicht weiß, dass es sowas gibt, dann fragt man natürlich auch nicht nach, wo der ist.
                    Aktenzeichen steht doch auf dem Schreiben, in dem man aufgefordert wird, eine neue Grundsteuererklärung abzugeben. Zumindest bin ich davon ausgegangen, dass es dasselbe ist.

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