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    Bruchteilsgemeinschaft

    Ich habe eine Doppelhaushälfte gekauft und bin Miteigentümer des Grundstücks mit Anteil 522/1000. Die andere Doppelhaushälfte hat ein junges Paar gekauft, von denen ich nur den Namen kenne und nicht deren persönliche Daten. Ohne nicht mindestens von einem der beiden diese Daten einzugeben, kann ich den Vorgang nicht abschließen. Im Umkehrschluss müsste ich meinen Nachbarn meine Steuer-ID, Steuernummer und andere persönliche Daten mitteilen. Das wird nicht passieren. Wie kann ich dieses Problem lösen, ohne auf Papier auszuweichen?

    #2
    Wie kann ich dieses Problem lösen, ohne auf Papier auszuweichen?
    Indem du eine zutreffende Erklärung nur für dein Wohnungseigentum erstellst. Die andere Doppelhaushälfte kommt darin nicht vor.

    Nur die Ausgangsfläche des Flurstücks musst du kennen. Du bist Alleineigentümer deines Wohnungseigentums

    Welches Bundesland ? Davon hängt es ab, wo genau die Daten erfasst werden müssen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich wohne in Niedersachsen. Das Flurstück, auf dem das Doppelhaus steht, ist nicht geteilt. Es hat insgesamt eine Größe von 672 qm, von dem mir laut Kaufvertrag umgerechnet ca. 350 qm (522/1000 ) gehören. Müsste ich als Alleineigentümer dann nicht die Grundsteuer für 672 qm zahlen? Ich bin verwirrt

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        #4
        Müsste ich als Alleineigentümer dann nicht die Grundsteuer für 672 qm zahlen? Ich bin verwirrt
        Du gibst in der Anlage Grundstück ja nicht nur die Gesamtfläche von 672 m² ein, sondern in Zeile 6 auch den Anteil der

        wirtschaftlichen Einheit am Flurstück also 522 als Zähler und 1000 als Nenner. Daraus berechnet das Finanzamt

        deinen Anteil von abgerundet 350 m². Das passt schon.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ah OK Merci^^

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