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Grundsteuer, 1 Fluhrstück,zus 2 Adressen

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    Grundsteuer, 1 Fluhrstück,zus 2 Adressen

    Hallo,
    das Fluhrsück meiner Eigentumswohnung erstreckt sich über 2 Gebäude (Eckgebäude/Eigentümergemeinschaft). Es gibt also natürlich auch für ein Fluhrstück 2 Anschriften.
    ich habe jetzt in GW1 / 2. (Lage) meine Adresse angegeben.
    Dann ist der Hof als 2. Fluhrstück eingetragen.
    Den habe ich unter Gemarkung als 2. hinzugefügt und die beiden Flächen zusammengerechnet als einen gesamten Wert für GW2 (Fläche des Grunstücks) zugrunde gelegt.
    Liege ich da richtig?
    Der Hof sollte ja, wie ein Garten gemeinsam mit dem Gebäude als eine Fläche veranschlagt werden.
    Eine Fehlermeldung kam nicht.

    #2
    Wenn die beiden Flurstücke den gleichen Bodenrichtwert haben, ist die Addition der berechneten m²-Anteile in GW2 richtig.

    Die Summe darf man dann auf volle m² abrunden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ist er und abgerundet habe ich auch.
      Klasse, dann kann ich ja abschicken.
      Vielen Dank.

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