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Grundsteuer Erbbaugrundstück

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    Grundsteuer Erbbaugrundstück

    Hallo zusammen,

    aktuell mache ich meine Grundsteuer und bin auf 4x Probleme gestoßen, vielleicht kann mir die einer beantworten. Vorweg ich habe ein Einfamilienhaus, was sich auf einen Erbbaugrundstück befinden (Besitzer des Grundstück ist eine Privatperson). Haus und Grundstück befinden sich in NRW.

    Problem 1: Angaben zu Eigentümer(innen) / Beteiligten > Müsste hier der Eigentümer von Grundstück rein oder müsste ich den Punkt 4 Ehegatten/Lebenspartner, also meine Frau und ich anklicken? Im Grundbuchblatt ist meine Frau und Ich als Eigentümer eingetragen.

    Problem 2: Gemarkung, Punkt 11 > Zur Wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteile habe ich jetzt 1 und 1 bei Zähler und Nenner eingetragen, da meine Frau 50% gehört und mir. Ist das auch bei Erbbau so richtig?

    Problem 3: Unser Haus hat eine Wohnung mit Anliegerwohnung, zählt dies jetzt noch zu Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus? Wäre da 1 oder 2 Wohnungen einzutragen?

    Problem 4: Anlage Grundstück, Punkt 8, Erbbaurecht auf fremden Grund und Boden > Kommt hier der Name und die Adresse des Besitzer von Grundstück rein?

    Danke vorab, vielleicht kann mir ja der ein oder andere bei meinen Problemen helfen.




    #2
    In der Hilfe zu Seite 8 der Anlage Grundstück (GW2) kann man folgendes nachlesen:

    Das Erbbaurecht bildet zusammen mit dem durch das Erbbaurecht belasteten Grundstück eine wirtschaftliche Einheit.

    Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist im Falle eines Erbbaurechts von der beziehungsweise dem Erbbauberechtigten
    unter Einbeziehung der beziehungsweise des Erbbauverpflichteten abzugeben. Tragen Sie in den Zeilen 39 bis 43 daher bitte den Namen und
    die Anschrift der beziehungsweise des Erbbauverpflichteten ein.


    Daraus folgt:

    Problem 1: Ihr seid als Ehegatten die Eigentümer.des Erbbaurechts

    Problem 2 und 3:Bei einem Zweifamilienhaus ist 1 und 1 in Zeile 11 GW1 richtig.

    Problem 4: Das steht im Hilfetext.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      In der Hilfe zu Seite 8 der Anlage Grundstück (GW2) kann man folgendes nachlesen:

      Das Erbbaurecht bildet zusammen mit dem durch das Erbbaurecht belasteten Grundstück eine wirtschaftliche Einheit.

      Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist im Falle eines Erbbaurechts von der beziehungsweise dem Erbbauberechtigten
      unter Einbeziehung der beziehungsweise des Erbbauverpflichteten abzugeben. Tragen Sie in den Zeilen 39 bis 43 daher bitte den Namen und
      die Anschrift der beziehungsweise des Erbbauverpflichteten ein.


      Problem 4: Das steht im Hilfetext.
      Danke für die Hilfreiche Antwort.

      Also ich verstehe es jetzt so, dass in der Anlage Grundstück, GW2 nur der Namen und die Adresse des Erbbauverpflichteten(Nicht mein Name), also der Besitzer auf dem mein Haus steht eingetragen wird? Sehe ich das richtig?

      Danke

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        #4
        Sehe ich das richtig?
        Genau dafür gibt es die Seite 8 der Anlage Grundstück (GW2). Die Daten der Erbbauberechtigten werden bereits im Hauptvordruck unter

        4 - Angaben zu Eigentümer(innen) / Beteiligten erfasst
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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