Hallo
Zum Grundstück meiner Freundin gehört noch ein kleiner Teil einer öffentlich gewidmeten Einfahrt (Feuerwehr) Wie muss man das angeben ? Das Haus und das Wiesengrundstück ist ja klar Grundstück 1 des Grundvermögens mit dem entsprechenden Bodenrichtwert. Aber was ist mit der Zufahrt. Grundstück 2 mit nur paar Euros als Wert, oder ???? Wer hat Ahnung ? Danke
Zum Grundstück meiner Freundin gehört noch ein kleiner Teil einer öffentlich gewidmeten Einfahrt (Feuerwehr) Wie muss man das angeben ? Das Haus und das Wiesengrundstück ist ja klar Grundstück 1 des Grundvermögens mit dem entsprechenden Bodenrichtwert. Aber was ist mit der Zufahrt. Grundstück 2 mit nur paar Euros als Wert, oder ???? Wer hat Ahnung ? Danke
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