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Grundsteuer - Bundesmodell - Wohneigentum: Was ist alles zur Nutzfläche zu zählen

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    Grundsteuer - Bundesmodell - Wohneigentum: Was ist alles zur Nutzfläche zu zählen

    Hallo liebe Community,

    bei der Grundsteuererklärung sind beim Bundesmodell bekanntermaßen Nutzflächen zur Wohnfläche zu addieren. Als Eigentümer eines nicht unterkellerten Reihenmittelhauses stellt sich für mich hierbei die Frage, was nun genau zur Nutzfläche gemäß Bundesmodell zählt und was eben nicht. Daher hätte ich folgende Fragen:

    - Frei zugängliche Carports und davor befindliche Stellplätze (Sondernutzungsrecht), sowie Abstellräume außerhalb des Hauses (Kellerersatz) und eine im Haus befindliche Waschküche wären meines Erachtens nicht mit zu erfassen?!

    - Im zugehörigen Garten befindet sich eine Gartenlaube zur Aufbewahrung von Werkzeugen und Gerätschaften. Die Laube ist ca. 6m2 klein und hat keinen Wasseranschluss, ist nicht bewohnbar. Muss ich diese Fläche nun zu 100% als Nutzfläche erfassen und zur Wohnfläche hinzurechnen? Wo hingegen Terrassen, Balkone etc. nur zu 1/4 zu erfassen sind?!

    -Gibt es weitere typische Nutzflächen, die ich ggfs. nicht bedacht habe?

    Leider wurde ich trotz Recherchen, auch hier im Forum, nicht fündig. Da das Bundesmodell 11 Bundesländer betrifft, hoffe ich sehr, dass eure Antworten auch entsprechend vielen anderen weiterhelfen wird.

    Vielen Dank im Voraus und VG,
    Jens

    #2
    Eigentlich sind mit Nutzflächen, die hinzugerechnet werden müssen, in erster Linie geschäftlich oder betrieblich genutzte Flächen gemeint.

    Die Hinweise sind da ein wenig irreführend.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Charlie24 Vielen Dank für die sehr hilfreiche Antwort. Was Nutzflächen im Bundesmodell sind, ist mir nun endlich klar geworden!
      Aber wie sieht es eigentlich mit Hauswirtschaftsräumen (Waschküche) im Haus aus? Zählen diese zur Wohnfläche oder wäre so ein Raum als Kellerersatz aufzufassen, bei einem nicht unterkellerten Haus?

      VG,
      Jens

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        #4
        Siehe Wohnflächenverordnung (§ 2 Abs. 3): https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Wer eine Gartenlaube auf seinem Grundstück in dieser Erklärung durch Quardratmeterangabe berücksichtigt - dem kann nicht geholfen werden, der ist selbst Schuld an höherer Grundsteuerabgabe.

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