Hallo liebe Community,
bei der Grundsteuererklärung sind beim Bundesmodell bekanntermaßen Nutzflächen zur Wohnfläche zu addieren. Als Eigentümer eines nicht unterkellerten Reihenmittelhauses stellt sich für mich hierbei die Frage, was nun genau zur Nutzfläche gemäß Bundesmodell zählt und was eben nicht. Daher hätte ich folgende Fragen:
- Frei zugängliche Carports und davor befindliche Stellplätze (Sondernutzungsrecht), sowie Abstellräume außerhalb des Hauses (Kellerersatz) und eine im Haus befindliche Waschküche wären meines Erachtens nicht mit zu erfassen?!
- Im zugehörigen Garten befindet sich eine Gartenlaube zur Aufbewahrung von Werkzeugen und Gerätschaften. Die Laube ist ca. 6m2 klein und hat keinen Wasseranschluss, ist nicht bewohnbar. Muss ich diese Fläche nun zu 100% als Nutzfläche erfassen und zur Wohnfläche hinzurechnen? Wo hingegen Terrassen, Balkone etc. nur zu 1/4 zu erfassen sind?!
-Gibt es weitere typische Nutzflächen, die ich ggfs. nicht bedacht habe?
Leider wurde ich trotz Recherchen, auch hier im Forum, nicht fündig. Da das Bundesmodell 11 Bundesländer betrifft, hoffe ich sehr, dass eure Antworten auch entsprechend vielen anderen weiterhelfen wird.
Vielen Dank im Voraus und VG,
Jens
bei der Grundsteuererklärung sind beim Bundesmodell bekanntermaßen Nutzflächen zur Wohnfläche zu addieren. Als Eigentümer eines nicht unterkellerten Reihenmittelhauses stellt sich für mich hierbei die Frage, was nun genau zur Nutzfläche gemäß Bundesmodell zählt und was eben nicht. Daher hätte ich folgende Fragen:
- Frei zugängliche Carports und davor befindliche Stellplätze (Sondernutzungsrecht), sowie Abstellräume außerhalb des Hauses (Kellerersatz) und eine im Haus befindliche Waschküche wären meines Erachtens nicht mit zu erfassen?!
- Im zugehörigen Garten befindet sich eine Gartenlaube zur Aufbewahrung von Werkzeugen und Gerätschaften. Die Laube ist ca. 6m2 klein und hat keinen Wasseranschluss, ist nicht bewohnbar. Muss ich diese Fläche nun zu 100% als Nutzfläche erfassen und zur Wohnfläche hinzurechnen? Wo hingegen Terrassen, Balkone etc. nur zu 1/4 zu erfassen sind?!
-Gibt es weitere typische Nutzflächen, die ich ggfs. nicht bedacht habe?
Leider wurde ich trotz Recherchen, auch hier im Forum, nicht fündig. Da das Bundesmodell 11 Bundesländer betrifft, hoffe ich sehr, dass eure Antworten auch entsprechend vielen anderen weiterhelfen wird.
Vielen Dank im Voraus und VG,
Jens
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