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Anlage Grundstück, Zeile 22 Bruttogrundfläche: Tiefgaragenplatz als Grundfläche?

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    Anlage Grundstück, Zeile 22 Bruttogrundfläche: Tiefgaragenplatz als Grundfläche?

    Hallo!
    Ich habe einen Stellplatz in der Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses. Teileigentum. Nur den Stellplatz, keine Wohnung.
    In Anlage GW2 Zeile 22 wird nach der Bruttogrundfläche gefragt. Nun bin ich mir nicht sicher, was die wissen wollen: Nur die Fläche meines Stellplatzes - oder die gesamte Gebäude-Grundfläche? Oder kann ich die Angaben weglassen - bis auf Lageplan, Gebäudeart und Baujahr, die habe ich schon drin.

    #2
    Weglassen darf man die Angabe nicht, da die bei einem nicht zu einer Wohnnutzung gehörenden TG-Stellplatz bewertungsrelevant ist.

    Meines Erachtens muss man die Bruttogrundfläche (BGF) für das Teileigentum wie folgt ermitteln:

    Bruttogrundfläche des gesamten Garagengebäudes, dividiert durch die Gesamtzahl der Stellplätze = BGF für 1 Stellplatz
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank. Ja, das könnte es sein. Vielleicht. ;-)
      Ich werde mal beim hiesigen Finanzamt "Team Grundsteuerreform" (ja, so etwas gibt es hier) nachfragen.

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        #4
        Ich werde mal beim hiesigen Finanzamt "Team Grundsteuerreform" (ja, so etwas gibt es hier) nachfragen.
        Dann viel Glück ! Hoffentlich ist das Team mit Fachleuten aus der Bewertungsstelle besetzt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo!
          Antwort vom Team Grundsteuerreform:
          ...tragen Sie da pauschal 14 qm ein, für den Stellplatz.

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            #6
            Eine durchaus pragmatische Antwort, die Anfragen beim Verwalter erspart. Meiner Meinung ist das eher die Nettonutzfläche, knapp bemessen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo!

              Muss man bei der Grundsteuererklärung in NRW eine Doppelgarage, also ein Raum 38 qm, mit 2 Toren als - 2 Garagen angeben?
              Freundliche Grüße
              Zuletzt geändert von Theodora; 23.08.2022, 19:05.

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                #8
                Muss man bei der Grundsteuererklärung in NRW eine Doppelgarage, also ein Raum 38 qm, mit 2 Toren als - 2 Garagen angeben?
                Wenn die Garage zu einer Wohnnutzung gehört, müssen bei den Angaben zum Ertragswert auf der Teilseite 2 nur die 2 Stellplätze eingetragen

                werden, zur Nutzfläche der Doppelgarage ist nichts zu erklären.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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