Grundsteuer - NRW Grundstück mit Einfamilienhaus und Gewerbehalle

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  • MISA
    Neuer Benutzer
    • 19.08.2022
    • 6

    #1

    Grundsteuer - NRW Grundstück mit Einfamilienhaus und Gewerbehalle

    Ich habe ein Grundstück mit Einfamilienhaus und Gewerbehalle, beides an versch. Mieter vermietet. Grundstücksart, Angaben zu den Objekten: ich bekomme immer Fehlermeldungen Wer kann mir helfen?
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    Diese Galerie hat 4 Bilder
  • Andreas Giebel
    Neuer Benutzer
    • 20.08.2022
    • 8

    #2
    Zunächst ist die Grundstücksart zu klären



    Vermutlich wird ein gemischt genutzes Grundstück vorliegen "Gemischt genutzte Grundstücke sind Grundstücke, die teils Wohnzwecken, teils eigenen oder fremden betrieblichen oder öffentlichen Zwecken dienen und nicht Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum, Teileigentum oder Geschäftsgrundstücke sind"

    Dieses ist dann im Sachwertverfahren zu bewerten:



    Wenn Sie also Angaben zum Ertragswert und Sachwertverfahren mach produzieren Sie schon den ersten Fehler.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45929

      #3
      Man muss zunächst die gesamten Wohn- und Nutzflächen addieren und ausrechnen, ob die gewerbliche Nutzfläche unter 50% der

      Gesamtfläche liegt. Dann könnte es noch als Einfamilienhaus durchgehen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • Andreas Giebel
        Neuer Benutzer
        • 20.08.2022
        • 8

        #4
        Man muss zunächst die gesamten Wohn- und Nutzflächen addieren und ausrechnen, ob die gewerbliche Nutzfläche unter 50% der

        Gesamtfläche liegt. Dann könnte es noch als Einfamilienhaus durchgehen.
        Dann wären wir im Ertragswertverfahren. Dann entfallen aber die Angaben zum Sachwertverfahren und die Nutzflächen sind als Wohnflächen zu erfassen.

        Kommentar

        • MISA
          Neuer Benutzer
          • 19.08.2022
          • 6

          #5
          Muss denn nicht zwischen Geweblicher und privater Vermietung unterschieden werden?
          Für die gewerbliche Vermietung fällt doch Umsatzsteuer an. Oder ist das für die Grundsteuer nicht relevant?

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45929

            #6
            Oder ist das für die Grundsteuer nicht relevant?
            Bei der Grundsteuer geht es zunächst einmal darum, ein bebautes Flurstück einer Grundstücksart zuzuordnen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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