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Kind über 25, Student, Unterhaltsleistungen

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    Kind über 25, Student, Unterhaltsleistungen

    Hallo, mein Sohn ist 26 und studiert noch. Er bekommt jeden Monat Unterhaltsleistungen von uns. Ich habe gelesen, dass man das als außergewöhnliche Belastung geltend machen kann, Jedoch nur, wenn das Vermögen des Kindes unter 15500 Euro liegt.
    Nun haben wir ihm aber vor einiger Zeit 15000 Euro geschenkt, wie auch seinen älteren Geschwistern für Wohnungseinrichtung oder Auto etc. Wir wollen immer alle drei Kinder gleich behandeln. Er hat das Geld gespart, sich nichts gekauft und hat auch einen kleinen Job, so dass er jetzt über 15500 auf dem Konto hat (ja, was für ein Luxus für einen Studenten!). Wäre das in Ordnung, wenn er uns die 15000 Euro zurückgibt (er könnte es ja nach dem Studium wieder bekommen), damit man die Unterhaltsleistungen geltend machen kann, vielleicht dann wenigstens fürs nächste Jahr? Hätte er das Geld ausgegeben, könnte man das ja auch machen. Oder wäre das dann nicht legal?

    #2
    Das müsst ihr selbst wissen, da können wir im Anwenderforum keine Ratschläge erteilen. Illegal ist es sicher nicht,

    wenn er das Geld zurück gibt, er ist ja volljährig. Ich persönlich hatte das Problem bei zwei meiner Kinder ebenfalls,

    ich habe die Kröte halt geschluckt und auf die Geltendmachung von Unterhaltsleistungen verzichtet. Allerdings hatten

    unsere Kinder damals deutlich mehr eigenes Geldvermögen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die schnelle Antwort!
      Ja, die "Kröte" haben wir letztes Jahr ja auch schon geschluckt, aber schon ärgerlich. Wenn ich das vorher gewusst hätte...

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        #4
        Wenn ich das vorher gewusst hätte...
        Ich habe das schon gewusst, aber ich habe nicht vorhergesehen, dass sich der Studiumsabschluss deutlich über 25 Jahre hinaus verschiebt.

        Ich hätte es auch schlecht verhindern können, ein Teil des Vermögens stammte aus Bonussparverträgen, die wir auf den Namen der Kinder

        abgeschlossen hatten, als diese klein waren.

        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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