Hallo, mein Sohn ist 26 und studiert noch. Er bekommt jeden Monat Unterhaltsleistungen von uns. Ich habe gelesen, dass man das als außergewöhnliche Belastung geltend machen kann, Jedoch nur, wenn das Vermögen des Kindes unter 15500 Euro liegt.
Nun haben wir ihm aber vor einiger Zeit 15000 Euro geschenkt, wie auch seinen älteren Geschwistern für Wohnungseinrichtung oder Auto etc. Wir wollen immer alle drei Kinder gleich behandeln. Er hat das Geld gespart, sich nichts gekauft und hat auch einen kleinen Job, so dass er jetzt über 15500 auf dem Konto hat (ja, was für ein Luxus für einen Studenten!). Wäre das in Ordnung, wenn er uns die 15000 Euro zurückgibt (er könnte es ja nach dem Studium wieder bekommen), damit man die Unterhaltsleistungen geltend machen kann, vielleicht dann wenigstens fürs nächste Jahr? Hätte er das Geld ausgegeben, könnte man das ja auch machen. Oder wäre das dann nicht legal?
Nun haben wir ihm aber vor einiger Zeit 15000 Euro geschenkt, wie auch seinen älteren Geschwistern für Wohnungseinrichtung oder Auto etc. Wir wollen immer alle drei Kinder gleich behandeln. Er hat das Geld gespart, sich nichts gekauft und hat auch einen kleinen Job, so dass er jetzt über 15500 auf dem Konto hat (ja, was für ein Luxus für einen Studenten!). Wäre das in Ordnung, wenn er uns die 15000 Euro zurückgibt (er könnte es ja nach dem Studium wieder bekommen), damit man die Unterhaltsleistungen geltend machen kann, vielleicht dann wenigstens fürs nächste Jahr? Hätte er das Geld ausgegeben, könnte man das ja auch machen. Oder wäre das dann nicht legal?
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