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Grundsteuer zwei Objekte

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    Grundsteuer zwei Objekte

    Hallo,
    ich wohne in NRW und habe in Ester das Grundsteuer -Formular für mein Einfamilienhaus ausgefüllt, das hat super geklappt, jetzt wird es schwieriger, ich und meine Geschwister haben eine Erbengemeinschaft, die verpachtete landwirtschaftliche Flächen, einen ungenutzten Wald und ein leerstehenden Restkotten mit Wohnhaus beinhaltet.
    Brauch ich, um darüber das Grundsteuerformular auszufüllen ein anders Elster Benutzerkonto oder geht das mit meinem, wenn ja, wie gehe ich vor dabei.
    Im Voraus vielen Dank für Eure Hilfe, hoffentlich treten beim Ausfüllen nicht so viele Fragen auf
    LG Moni

    #2
    Du kannst mit Deinem Elster-Konto Steuererklärungen für alle Deine Freunde, Verwandten und Bekannten abgeben, und auch für Gesellschaften und Gemeinschaften, denen Du angehörst.

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      #3
      ... ein anders Elster Benutzerkonto oder geht das mit meinem, wenn ja, wie gehe ich vor dabei.
      Das geht mit deinem Konto bei Mein ELSTER, das ist kein Problem.

      Du musst eine neue Erklärung starten. Falls du dein EFH bereits übermittelt hast, wird dir eine Datenübernahme angeboten,

      die aber nicht sinnvoll ist, also fährst du ohne Datenübernahme fort. Du musst für die Land- und Forstwirtschaft die Anlage GW3

      beifügen, GW2 darf nicht beigefügt werden. In GW1 dürfen keine Einträge zu den Flurstücken erfolgen. Die ehemalige Hofstelle ist

      ein Problem, die darf nämlich nicht mehr der Landwirtschaft zugeordnet werden. Das wird eine 2. Erklärung für die Erbengemeinschaft

      erforderlich machen. Von den Miterben brauchst du gewisse Daten, wie die Steuer-ID und die Steuernummer bei der Einkommensteuer
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Danke sehr Euch beiden,
        habe es jetzt so angelegt.

        Die ehemalige Hofstelle ist

        ein Problem, die darf nämlich nicht mehr der Landwirtschaft zugeordnet werden. Das wird eine 2. Erklärung für die Erbengemeinschaft

        erforderlich machen.
        Ja, sieht so aus den gefordert ist die Stückländerei, vom Wohnhaus keine Rede, weiß nicht ob mit Stückländerei alles gemeint ist.

        Von den Miterben brauchst du gewisse Daten, wie die Steuer-ID und die Steuernummer bei der Einkommensteuer
        Liegt Gott sei Dank alles vor, von der Steuer, werde mich mal morgen dadurch kämpfen.

        LG Moni

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          #5
          ... weiß nicht ob mit Stückländerei alles gemeint ist.
          Das Wohnhaus bzw. die ehemalige Hofstelle nicht. Dafür braucht es eine gesonderte Erklärung und dementsprechend ein weiteres Aktenzeichen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Danke, dann frage ich Montag mal nach dem Aktenzeichen.

            LG Moni

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              #7
              Hallo,
              hat etwas gedauert, bis ich das zweite Aktenzeichen und sonstige Zahlen für den landwirtschaftlichen Teil hatte.

              Den Landwirtschaftlichen verpachteten Teil habe ich nun fertig, das war ja eher Fleißarbeit mit den ganzen Grundstücken.

              Und bei dem Wohnanteil komme ich an einer Stelle nicht weiter:

              Es geht um ein Flurstück, das insgesamt 11500m² hat, davon 1900m² Hofstelle (inklusive 1000m² Flache Wohnhaus/Garten) und der Rest 9600m² sind Ackerland
              In der Grundsteuererklärung GW1 u. GW3 Landwirtschaft habe ich angegeben 1900m² Hoffläche(Scheunen stehen dort auch, die sind ja nicht anzugeben) und 9600m² Ackerland.
              In der Grundsteuererklärung GW1 u. GW2 Wohnteil habe ich unter 3-Gemarkung beziehungsweise Flurstück des Grundvermögens eine Fläche von 11500m² angegeben und unter
              "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil": Zähler 1000 Nenner 11500 eingegeben.

              Was muss ich in der Zeile darunter eingeben und wo bleiben hier die 10500m² vom landwirtschaftlichen Teil?

              Und noch eine Frage muss ich 1000m² vom Wohnhaus im landwirtschaftlichen Teil herausnehmen?

              Liebe Grüße Moni

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                #8
                In der Grundsteuererklärung GW1 u. GW3 Landwirtschaft habe ich angegeben 1900m² Hoffläche(Scheunen stehen dort auch, die sind ja nicht anzugeben) und 9600m² Ackerland.
                Da hättest du nur 900 m² als Hofstelle erklären dürfen, 1000 m² entfallen ja auf den Wohnteil. Deshalb heißt es ja in § 234 BewG:

                Zur Hofstelle gehören alle Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einschließlich der Nebenflächen, wenn von dort land- und forstwirtschaftliche Flächen nachhaltig bewirtschaftet werden.

                Was muss ich in der Zeile darunter eingeben und wo bleiben hier die 10500m² vom landwirtschaftlichen Teil?
                Da wählt man 1 - erste Fläche aus. Der Landwirtschaftsteil fällt unter den Tisch, der hat ja mit dem Grundvermögen nichts zu tun.

                In Zeile 4 von GW2 trägst du die 1000 m² und den Bodenrichtwert ein. Die letzte Frage habe ich oben schon beantwortet, die 1000 m² müssen raus.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Hallo,
                  Danke sehr für die schnelle und tolle Hilfe. Jetzt sollte es hintereinander sein, ich schaue nächste Woche nochmal mit klarem Kopf darüber und dann ab mit den Erklärungen.
                  Bin froh, wenn ich das vom Tisch habe.
                  Liebe Grüße Moni

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