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Grundsteuer Bayern: Eigentumsverhältnis

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    Grundsteuer Bayern: Eigentumsverhältnis

    Hallo zusammen,

    beim Erstellen der Grundsteuererklärung bin ich über eine Frage zum Eigentumsverhältnis gestolpert, die ich nicht über die Anleitung zur Grundsteuererklärung Hauptvordruck (BayGrSt 1) beantworten konnte.

    Ich besitze mit meinem Freund (kein Ehegatte / kein eingetragener Lebenspartner) eine Einfamilienhaus zu gleichen Teilen (zwei natürliche Personen). Handelt es sich hierbei um eine "6 = Bruchteilsgemeinschaft" oder um eine "7 = Grundstücksgemeinschaft ausschl. von natürlichen Personen"?

    Viele Grüße
    Julia

    #2
    Wenn jeder von euch frei über seinen Miteigentumsanteil verfügen kann, ist von einer Bruchteilsgemeinschaft auszugehen,

    wenn Verfügungsbeschränkungen vereinbart und in das Grundbuch eingetragen sind, handelt es sich um eine Grundstücksgemeinschaft.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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