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Grundsteuererklärung, Gebäude- und Freifläche sowie Gartenland nur ein Bodenrichtwert

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    Grundsteuererklärung, Gebäude- und Freifläche sowie Gartenland nur ein Bodenrichtwert

    Hallo zusammen,

    ich habe ein EFH auf einem Gesamtgrundstück von 970 m².
    Dieses Grundstück besteht laut Notarvertrag aus 696 m² Gebäude- und Freifläche und 274 m² Gartenland.
    Beides ist jedoch ein Flurstück.
    In einem Wertgutachten, welches ich vor dem Kauf in Auftrag gegeben habe, wurde die Gebäude- und Freifläche mit einem Bodenrichtwert von 210 €/m² und das Gartenland mit 42 €/m² angegeben.
    Ich möchte das gern so in die Erklärung übernehmen, jedoch wird bei allen aktuellen Quellen nur ein Bodenrichtwert für das gesamte Flurstück angegeben (inzwischen 380 €/m²). Wir komme ich an den niedrigeren Wert für das Gartenland?

    Vielen Dank für die Unterstützung.

    #2
    Wir komme ich an den niedrigeren Wert für das Gartenland?
    Für die Grundsteuer wirst du da m. E. Pech haben, da gilt eine typisierende Betrachtungsweise.

    Bei einer Flächengröße von unter 1.000 m² bewegt sich der Gutachter, den du da beauftragt hast, fachlich auf dünnem Eis.

    Das ist aber kein Thema für das Forum.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Für die Grundsteuer wirst du da m. E. Pech haben, da gilt eine typisierende Betrachtungsweise.
      Vielen Dank für die schnelle Antwort.
      Was heißt typisierende Betrachtungsweise?
      Unabhängig von dem Wertgutachten stehen ja im Notarvertrag 2 verschiedene Flächen. Deshalb dachte ich man kann das irgendwie auseinanderrechen und für das Gartenland vlt. nicht so wenig wie in dem Wertgutachten, aber 50% oder sowas in der Art annehmen. Dazu bräuchte es aber natürlich eine entsprechende Regelung.

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        #4
        Die Finanzämter verwenden die Bodenrichtwerte, die die Gutachterausschüsse liefern, eine Berechnung auf Basis individuell

        ermittelter Werte sieht das Bewertungsrecht nicht vor. Natürlich kannst du dein Flurstück über beiden Flächen schlüsseln

        und in GW2 deine Flächenaufteilung und 2 Bodenrichtwerte eintragen, aber ich glaube nicht, dass das so anerkannt wird.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hallo,

          ich bräuchte auch einmal Hilfe. Immer wieder kommt diese Fehlermeldung: Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens.

          Im Grundbuchauszug habe ich 2 Flurstücke: 642 mit 251qm und 643 mit 160 qm und Flurstück 702 ohne qm Angabe
          Es handelt sich um eine Eigentumswohnung. Mein Anteil 242 ./1000

          Wie kann ich den Fehler beheben?

          Vor allem muss ich auch die Wohnungen der anderen Eigentümer eintragen?

          Vielen Dank vorab für eure Hilfe.

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            #6
            Warum stellst du die gleiche Frage dreimal ? https://forum.elster.de/anwenderforu...bodenrichtwert
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Hallo Schulzemax, habe eine ähnliche Situation und finde keine Möglichkeit andere Bodenrichtwerte für anteiliges Gartenland anzusetzen, als die in BORIS ausgewiesenen BRW. Es gibt für grosse Grundstücke jedoch eine Möglichkeit das zumindest zu versuchen, da die BRW lt BORIS i.d.R. auf Grundstücksgrößen < 1.000qm ermittelt wurden. Für grössere bzw. kleinere Grundstücke gibt es Anpassungskoeffizienten, die im entsprechenden BORIS Grundstückmarktbericht, der Grundlage der BRW ist, ausgewiesen ist. Ich habe die Erläuterung dazu im Kommentarfeld Kap 6 der ELSTER Grundsteuererklärung vermerkt. Details findest du hier:
              https://gafib1.blogspot.com/2022/07/...eform-und.html

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