Hallo
ich hatte das Formular schon entsprechend ausgefüllt und abgeschickt gehabt.
Allerdings ist mir im Nachhinein leider eine Sache etwas komisch vorgekommen wo ich doch entsprechend wenn möglich gerne eine Auskunft hätte.
Auf dem Grundstück was ich angegeben hatte befindet sich ein Einfamilienhaus wo ich ca. 130 bis 140m² wohnfläche inklusive Flur, Dachboden und auch Keller angegeben hatte. Anscheinend muss man dies wohl aber nicht zwingend. Der wichtigere Grund wäre aber noch wie der Fall mit einer Scheune gehandhabt werden muss und noch einem Gartenhäuschen was auf dem Grundstück steht. Bei dem Wohnhaus weiß ich mittlerweile das Kellerräume und Dachboden sowie Flur nicht gezählt wird. Daher wäre nun die Frage wie der Fall mit der Scheune gehandhabt wird, da ich dies nur als Garage angegeben hab. Die Scheune hat eine Grundfläche von ca. 125m². Das Gartenhäuschen ist bisher nicht in dem Grundstück eingezeichnet aber dafür wird entsprechend separat Steuern und Versicherungen bezahlt. Grundfläche davon liegt bei ca. 15m² wobei der Raum selbst nur um die 12m² hat. Daher gehe ich mal davon aus das letzteres nicht zwingend angegeben werden müsste. Aber der Fall mit der Scheune entsprechend für mich nicht ganz eindeutig bisher war. Daher wäre die Frage ob man es so lassen kann zwecks Angabe als Garage von der Scheune oder ob eine Änderung sinnvoller wäre. Desweiteren wäre noch ein Carport vorhanden aber ich vermute das dies dem ganzen dann wahrscheinlich etwas außen vor bleibt.
Vielen Dank vorab falls mir dahingehend entsprechend Auskünft geben könnte.
Als Nachtrag hatte ich grad in dem Grundstücksviewer noch gesehen das die Grundstücksfläche in 2 Arten unterteilt wurde. ca. 1 Drittel wurde mit anderer Nutzung angegeben und 2 Drittel als landwirtschaftliche Nutzung. Daher wäre eben die Frage inwieweit welche Angaben entsprechend wichtiger wären. Also Grundstücksfläche und Bodenrichtwert und welche Rolle dann die betreffenden Gebäude bei der Neuberechnung überhaupt eine Rolle spielen würden. Danke nochmals
ich hatte das Formular schon entsprechend ausgefüllt und abgeschickt gehabt.
Allerdings ist mir im Nachhinein leider eine Sache etwas komisch vorgekommen wo ich doch entsprechend wenn möglich gerne eine Auskunft hätte.
Auf dem Grundstück was ich angegeben hatte befindet sich ein Einfamilienhaus wo ich ca. 130 bis 140m² wohnfläche inklusive Flur, Dachboden und auch Keller angegeben hatte. Anscheinend muss man dies wohl aber nicht zwingend. Der wichtigere Grund wäre aber noch wie der Fall mit einer Scheune gehandhabt werden muss und noch einem Gartenhäuschen was auf dem Grundstück steht. Bei dem Wohnhaus weiß ich mittlerweile das Kellerräume und Dachboden sowie Flur nicht gezählt wird. Daher wäre nun die Frage wie der Fall mit der Scheune gehandhabt wird, da ich dies nur als Garage angegeben hab. Die Scheune hat eine Grundfläche von ca. 125m². Das Gartenhäuschen ist bisher nicht in dem Grundstück eingezeichnet aber dafür wird entsprechend separat Steuern und Versicherungen bezahlt. Grundfläche davon liegt bei ca. 15m² wobei der Raum selbst nur um die 12m² hat. Daher gehe ich mal davon aus das letzteres nicht zwingend angegeben werden müsste. Aber der Fall mit der Scheune entsprechend für mich nicht ganz eindeutig bisher war. Daher wäre die Frage ob man es so lassen kann zwecks Angabe als Garage von der Scheune oder ob eine Änderung sinnvoller wäre. Desweiteren wäre noch ein Carport vorhanden aber ich vermute das dies dem ganzen dann wahrscheinlich etwas außen vor bleibt.
Vielen Dank vorab falls mir dahingehend entsprechend Auskünft geben könnte.
Als Nachtrag hatte ich grad in dem Grundstücksviewer noch gesehen das die Grundstücksfläche in 2 Arten unterteilt wurde. ca. 1 Drittel wurde mit anderer Nutzung angegeben und 2 Drittel als landwirtschaftliche Nutzung. Daher wäre eben die Frage inwieweit welche Angaben entsprechend wichtiger wären. Also Grundstücksfläche und Bodenrichtwert und welche Rolle dann die betreffenden Gebäude bei der Neuberechnung überhaupt eine Rolle spielen würden. Danke nochmals
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