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Wie gebe ich Scheune an bei Grundsteuer Thüringen

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    Wie gebe ich Scheune an bei Grundsteuer Thüringen

    Hallo

    ich hatte das Formular schon entsprechend ausgefüllt und abgeschickt gehabt.
    Allerdings ist mir im Nachhinein leider eine Sache etwas komisch vorgekommen wo ich doch entsprechend wenn möglich gerne eine Auskunft hätte.
    Auf dem Grundstück was ich angegeben hatte befindet sich ein Einfamilienhaus wo ich ca. 130 bis 140m² wohnfläche inklusive Flur, Dachboden und auch Keller angegeben hatte. Anscheinend muss man dies wohl aber nicht zwingend. Der wichtigere Grund wäre aber noch wie der Fall mit einer Scheune gehandhabt werden muss und noch einem Gartenhäuschen was auf dem Grundstück steht. Bei dem Wohnhaus weiß ich mittlerweile das Kellerräume und Dachboden sowie Flur nicht gezählt wird. Daher wäre nun die Frage wie der Fall mit der Scheune gehandhabt wird, da ich dies nur als Garage angegeben hab. Die Scheune hat eine Grundfläche von ca. 125m². Das Gartenhäuschen ist bisher nicht in dem Grundstück eingezeichnet aber dafür wird entsprechend separat Steuern und Versicherungen bezahlt. Grundfläche davon liegt bei ca. 15m² wobei der Raum selbst nur um die 12m² hat. Daher gehe ich mal davon aus das letzteres nicht zwingend angegeben werden müsste. Aber der Fall mit der Scheune entsprechend für mich nicht ganz eindeutig bisher war. Daher wäre die Frage ob man es so lassen kann zwecks Angabe als Garage von der Scheune oder ob eine Änderung sinnvoller wäre. Desweiteren wäre noch ein Carport vorhanden aber ich vermute das dies dem ganzen dann wahrscheinlich etwas außen vor bleibt.
    Vielen Dank vorab falls mir dahingehend entsprechend Auskünft geben könnte.

    Als Nachtrag hatte ich grad in dem Grundstücksviewer noch gesehen das die Grundstücksfläche in 2 Arten unterteilt wurde. ca. 1 Drittel wurde mit anderer Nutzung angegeben und 2 Drittel als landwirtschaftliche Nutzung. Daher wäre eben die Frage inwieweit welche Angaben entsprechend wichtiger wären. Also Grundstücksfläche und Bodenrichtwert und welche Rolle dann die betreffenden Gebäude bei der Neuberechnung überhaupt eine Rolle spielen würden. Danke nochmals
    Zuletzt geändert von chris-85wak; 21.08.2022, 13:26.

    #2
    Schade das mir bisher keiner helfen konnte. Was ich aber bisher noch herausfinden konnte ist, das es wohl in allen Bundesländern die das Bundesmodell gewählt haben es eigentlich 2 Eingabezeilen geben müsste. Da bei allen Bundesländer die wie erwähnt das Bundesmodell nutzen, einmal die Zeile 11 für Wohnfläche entsprechend genommen werden muss und für Nutzfläche die Zeile 15. Allerdings ist Zeile 15 im Formular nicht hinterlegt. Daher kann man es in der Form nicht angeben. Da aus meiner Sicht in meinem Fall die Scheune nicht als Wohnfläche gezählt werden kann, weil bei Wohnfläche sollte man ja Kellerräume und Dachböden entsprechend weglassen, daher schließe ich daraus das eine Scheune mit so etwas gleichzusetzen ist und in diesem Fall wohl das Formular unvollständig ist und ich keine Nutzfläche angegeben kann. Ansonsten würde es nicht nur für einige wenige sehr teuer werden wenn ich diese Nutzflächen mit bei Wohnflächen hinzufügen sollte. Da dann die Grundsteuer sich in meinem Fall nach derzeitigen Stand so gut wie verdoppeln würde.

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      #3
      Bei der Vielzahl von Anfragen bleibt es nicht aus, dass die eine oder andere Frage übersehen wird.

      Was die Scheune angeht: Wenn du sie nicht als Garage nutzt, sondern nur als Abstellraum, ist da nichts anzugeben !

      Das ist dann ein Abstellraum außerhalb der Wohnung ! Mit Nutzflächen sind im Übrigen betrieblich genutzte Flächen gemeint.

      Was zur Wohnfläche gehört, ist in der Wohnflächenverordnung geregelt. Ein Flur innerhalb einer Wohnung gehört natürlich zur

      Wohnfläche, ein Dachboden normalerweise nicht. https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Kein Problem. Dann hätte ich in dem Fall ja alles richtig gemacht. Allerdings was würde passieren wenn ein Teil als Garage genutzt werden würde? Also wenn ich irgendwann eventuell beispielsweise von 100m² ca. 30m² Stellfläche für Pkw benutzen würde. Es steht zwar ein quad drin aber. zu 90% kann man in dem Fall schon ehr von Abstellraum reden. daher wären es dann entsprechend der Fläche falls es ja mal geändert werden würde dann entsprechend 30% die für Pkw genutzt werden. Weiß ja nicht wie dies dann gehandhabt wird. Aber das mit dem Zubehörraum hab ich mittlerweile auch gelesen gehabt. Daher wäre es am ende ja dann wirklich auslegungssache wie man dies dann bewerten wöllte. Wahrscheinlich hab ich in dem Fall nur noch einen großen Vorteil das dass Gebäude nicht mit dem Wohnhaus verbunden ist und somit auch kein Eingang vom Wohnhaus in die Scheune besteht. Dies scheint wohl auch noch so ein Knackpunkt zu sein. Da ich ja eh schon abgeschickt hatte, werde ich mich mal überraschen lassen, was da schönes kommt. Dennoch danke für die hilfreiche Antwort

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          #5
          Der direkte Zugang vom Wohnhaus aus, wäre nach Bundesrecht kein Problem, es wäre ja trotzdem ein Abstellraum außerhalb der Wohnung.

          Garagen, die einer Wohnnutzung zugeordnet sind, werden im Ertragswertverfahren bewertet. Da hierfür einheitlich eine Nettokaltmiete von

          35,00 € je Stellplatz und Monat veranschlagt wird, ist bei den Angaben zum Ertragswert nur die Anzahl der Stellplätze einzutragen, nicht

          die tatsächliche Nutzfläche.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Wie genau gebe ich Abstellräume außerhalb der Wohnung an? Außerdem habe ich noch ein Gartengrundtück mit einer Scheune (Grundfläche 90 m²) die ebenfalls als Abstellraum genutzt wird.

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              #7
              Abstellräume sowie Scheunen die als Abstellräume nur genutzt werden, müssten wohl laut der vorherigen Antwort nicht angegeben werden wenn ich es richtig verstanden hatte. Außer es befinden sich Stellplätze für PKW oder ähnlichem in der Scheune. Dann wird es wahrscheinlich um entsprechende Teilflächen noch gehen die man angeben muss. Falls das Grundstück mit der Scheune separat ist, muss es entsprechend auch separat angegeben werden. Falls es bei der Wohnung zusammenhängend ein Grundstück ist wo ebenfalls die Scheune steht, wäre es ja eine Gesamtfläche. Bin mir derzeit auch nicht Sicher ob dies in allen Bundesländern gleich gehandhabt wird. Da man für solche Fälle auch sehr schlecht was im Internet recherchieren kann. Für die Richtigkeit insgesamt kann ich allerdings nicht wirklich garantieren. In meinem Fall wird die Scheune die ich ebenfalls separat auf dem Grundstück hab aber nur als Abstellraum genutzt und hatte diese somit auch nicht angegeben.

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                #8
                Da speziell bei Nebengebäuden alle Antworten vom Bundesland abhängig sind, ist es wichtig, immer das Bundesland anzugeben.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Danke für die Anwort. ich habe schon zig mal versucht bei der Hotline in Erfurt anzurufen um das zu klären, keine Chance.

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