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Grundsteuer NRW: mehrere Grundstücke in verschiedenen Gemeinden

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    Grundsteuer NRW: mehrere Grundstücke in verschiedenen Gemeinden

    Hallo, meine Gemahlin und ich besitzen insgesamt 5 Grundstücke in zwei verschiedenen Kommunen.

    Für das in gemeinsamen Besitz befindliche Wohnhaus war die Eingabe in Elster kein Problem, da uns eine Steuernummer mitgeteilt wurde. Die weiteren 2 Grundstücke in derselben Gemeinde sind ein gemeinsames Waldstück sowie ein in meinigem Alleinbesitz befindliches verpachtetes Wiesengrundstück.
    Hier gibt es schon bei der Eingabe im Kopfbereich Probleme, da nur „Alleineigentümer“ oder „gemeinsames Eigentum“ angegeben werden kann. Braucht man da zwei verschiedene Steuernummern, um den entsprechenden Eintrag zu machen?

    in der Nachbargemeinde besitze ich als Alleineigentümer ein nicht bebautes Baugrundstück sowie eine angrenzende verpachtete Wiese. Auch hier habe ich nur eine Steuernummer erhalten und versucht diese beiden Grundstücke in Elster zu erfassen. Das hat auch soweit funktioniert (keine Fehlermeldung), jedoch habe ich nach dem Versenden festgestellt, dass beide Grundstücke unter landw. Nutzfläche versandt wurden. Kann man das im Nachhinein irgendwie korrigieren bzw. rückgängig machen? Brauche ich hier auch 2 Steuernummern?

    Bin total verzweifelt!

    Liebe Grüße
    Dr. Agaba

    #2
    Grundsätzlich braucht man für jede wirtschaftliche Einheit ein eigenes Aktenzeichen. Bei Grundbesitz von Ehegatten ist eine

    weitergehende Zusammenfassung als sonst möglich. Flurstücke und Gebäude werden auch dann zusammengefasst, wenn sie

    teilweise dem einen und teilweise dem anderen Ehegatten oder Lebenspartner gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz gehören.

    Ich würde zunächst die bisherigen Einheitswertbescheide zu Rate ziehen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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