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Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner

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    Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner

    Hallo, es geht um :
    Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner -- wenn man als Miteigentumsanteil ein unbebautes Brachland/Sumpfland von ca. 38.322 m² besitzt, wo ein halbes Dorf mit dran hängt was gibt man dann dort ein ? 1000:38.322 = 0,026 an ? Muss man Miteigentumsanteil noch wo anklicken ?
    Oder ein Brachland wo nur eine kleine Erbgemeinschaft (4 Personen) dranhängt, andere Rechenformel ?
    Danke im Voraus










    #2
    Oder ein Brachland wo nur eine kleine Erbgemeinschaft (4 Personen) dranhängt, andere Rechenformel ?
    Das gehört der Erbengemeinschaft als Gesamthandseigentum und komplett zur wirtschaftlichen Einheit also 1 und 1.

    ... wo ein halbes Dorf mit dran hängt was gibt man dann dort ein ?
    Woher sollen wir wissen, wie viele Menschen ein halbes Dorf ausmachen ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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