Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer: Eklatantes Missverhältnis Bodenrichtwert und tatsächlicher Wert (NRW)

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer: Eklatantes Missverhältnis Bodenrichtwert und tatsächlicher Wert (NRW)

    Meine Gesamtgrundfläche besteht aus einem Grundstück auf dem mein Haus steht und 3 angrenzenden Grundstücken, die Gartenland und zum Teil LSG (Landschaftsschutzgebiet) sind. Es handelt sich teils um extreme Schräglagen, die nicht gepflegt werden können. Diese 3 Flächen habe ich im Laufe der letzten Jahre meiner Gemeinde für 7,50 Euro pro m2 abgekauft.

    Jetzt erhalte ich von meinem Finanzamt eine Liste der insgesamt 4 Grundstücke und muss feststellen, dass der Gutachterausschuss meiner Gemeinde für alle 4 Grundstücke einen Bodenrichtwert von 1060 Euro festgestellt hat.

    Das bedeutet, dass die Fläche, die mir meine Gemeinde für 7,50 Euro verkauft hat, nun also 1060 Euro wert sein soll. Wert ist sie das natürlich nicht, das ist auch allen Beteiligten klar. Aber da der Bodenrichtwert ein wesentliches Kriterium für die Berechnung des Grundsteuerwerts ist, soll ich nun nach einem Grundsteuerwert von 800.000 besteuert werden.

    Würde der realistische Wert von 7,50 Euro zugrunde gelegt, würde der Grundsteuerwert bei 440.000 Euro liegen.

    Was kann ich tun?


    #2
    Was kann ich tun?
    Du kannst in GW2 Zeile 4 zwei Werteerfassen, dazu musst du diese Flurstücke in Zeile 11 GW1 auf zweite Fläche schlüsseln.

    Wenn das Finanzamt dem nicht folgt, kann man sich mit Einspruch und Klage gegen eine überhöhte Bewertung zur Wehr setzen
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    Lädt...
    X